Krankenversicherung für die Familie eines Soldaten

Absicherung für Ehemann, Ehefrau und Kinder

Die Familie eines Soldaten verfügt über einen Beihilfeanspruch gegenüber der Bundesbeihilfe. Ehepartner von Soldaten erhalten 70% der Krankheitkosten erstattet, Kinder erhalten sogar 80% Beihilfe. Um diesen Anspruch nutzen zu können, muss für die Angehörigen eine Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Bei dieser Restkostenversicherung handelt es sich um eine Krankenversicherung, die genau den fehlenden Anteil übernimmt, damit zusammen mit dem Beihilfeanspruch ein 100% Versicherungsschutz für die Familie gewährleistet ist. Der Soldat hat damit die Möglichkeit, seinen Ehepartner und auch seinen Nachwuchs über eine Restkostenversicherung für Bundeswehrangehörige als Privatpatienten zu versichern.

Krankenversicherung für Kinder unter 16 Jahren

Der Beitrag für die 20%ige Restkostenversicherung für Kinder von Soldaten ist besonders günstig. Je Kind beträgt die Prämie zwischen 38,36 € und 41,31 € im Monat. Die Pflegeversicherung ist für Kinder kostenlos, sofern der Soldat oder das andere Elternteil eine private Pflegeversicherung unterhält.

Beitragsrechner für Ehepartner

Ihr Monatsbeitrag:
 

Pflegepflichtversicherung
Tarif PVB; Gesetzlich vorgeschrieben

Restkostenversicherung
Tarif COMFORT-B ist Pflicht, der Rest optional möglich

Tarife und Leistungen Beitrag
COMFORT-B/30
Grundtarif mit ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen. 6€ dynamischer Selbstbehalt.
 
Pflegepflichtversicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte.
 
Optional: EB-BU/70
Beihilfe-Ergänzungstarif. Übernahme der von der Beihilfe gekürzten Leistungen.
 
Optional: SP2-B/30
Absicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer.
 
Optional: KHT/25
Krankenhaustagegeld mit 25 € Tagessatz
 
Monatsbeitrag gesamt  

Jetzt kostenlos Angebot anfordern

Kann der Soldat seinen Ehepartner mitversichern

Aktive Soldaten kommen in den Genuss der Unentgeltlich Truppenärztlichen Versorgung (UTV). Das bedeutet, sie haben keine eigene Krankenversicherung, sondern werden direkt über die Truppe versorgt. Aus diesem Grund ist es auch nicht möglich, dass der Ehepartner hier über den Soldaten mitversichert wird. Über den bestehenden Beihilfeanspruch bietet der Gesetzgeber den Bundeswehrsoldaten eine tolle Möglichkeit, die Familie leistungsstark zu günstigen Konditionen zu versichern.

Über den Beihilfeanspruch für die Familie des Soldaten übernimmt der Bund 70% für den Ehepartner und 80% der Krankheitskosten für die Kinder. Dementsprechend muss die private Restkostenversicherung auch nur einen sehr geringen Anteil übernehmen, wodurch der Beitrag trotz des hochwertigen Versicherungsschutzes besonders günstig ausfällt.

Die Restkostenversicherung für Kinder leistet ohne Selbstbeteiligung

Die 20%ige Restkostenversicherung, die für Kinder von Soldaten abgeschlossen werden muss, um den Beihilfeanspruch zu nutzen, leistet ohne eine feste Selbstbeteiligung. Das ist besonders erfreulich für den Soldaten, da Kinder häufiger beim Arzt sind und dadurch regelmäßig Rechnungen eingereicht werden.

Wie funktioniert die Leistungsabrechnung bei Ehepartnern und Kindern von Soldaten

Wenn für die Ehefrau oder Kinder von Soldaten eine Restkostenversicherung in Ergänzung zum Beihilfeanspruch besteht, erfolgt die Leistungsabrechnung über diese beiden Ansprechpartner. Nach einer Behandlung beim Arzt erhält der Soldat eine Rechnung mit einem Zahlungsziel. Diese Rechnung muss im Original bei der zuständigen Beihilfestelle des Soldaten eingereicht werden. Eine Kopie der Rechnung muss dann der privaten Versicherung zugeschickt werden. Die Continentale Versicherung bietet hierfür auch eine komfortable RechnungsAPP, über welche die Rechnungen elektronisch eingereicht werden können.

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