Arbeitskraftabsicherung
Ein Muss für jeden Soldaten
✓ Günstiger Beitrag
✓ Beste Tarifleistungen
✓ 0511 – 51 51 21 31
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Zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft bieten wir Ihnen zwei Module an.
Diese können sowohl einzeln als auch zusammen eingerichtet werden.
Rente ab 50%-iger Invalidität - 1.200 €
Rente ab 35%-iger Invalidität - 600 €
Einmalkapital bis zu - 360.000 €
Todesfallleistung - 21.600 €
Kosten für kosmetische OP - 21.600 €
Weltweite Deckung - versichert
Luftfahrtrisiko - versichert
Rente ab 50%-iger Berufsunfähigkeit - 1.200 €
Leistung bei Dienstunfähigkeit - 24x 1.200 €
Wiedereingliederungshilfe - 6x 1.200 €
Reha-Service - versichert
Rente bei Demenz u. Pflegebedürftigkeit - 1.200 €
24 Monate Beitragsstundung möglich - versichert
Umfangreiche Nachversicherungsgarantie - versichert
Weltweite Deckung - versichert
Ein Unfall kann schnell zu einer Bedrohung Ihrer beruflichen Zukunft und finanziellen Existenz werden. Innerhalb vom Sekunden ist nichts mehr so, wie es war. UnfallGiro steht Ihnen vom ersten Moment an zur Seite und schützt Sie dann vor den finanziellen Folgen.
*es gelten ausschließlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Wird die Arbeitskraft durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt, kann das die Lebensqualität spürbar einschränken. Durch die garantierte Unfallrente fließt jeden Monat immer wieder Geld auf das Konto. So bleibt die versicherte Person auch nach einem schweren Unfall finanziell unabhängig und gleicht ihre Versorgungslücke ein Leben lang verlässlich aus. Sie erhält die lebenslange monatliche Unfallrente bereits ab einer dauerhaften Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 %.
Bei der Unfallrente Aktiv Plus Pro2 erhält die versicherte Person bei einer unfallbedingten Invalidität ab 35 % bis unter 50 % sogar schon die Hälfte der vereinbarten Unfallrente.
Wir zahlen die zuletzt erreichte Unfallrente bis zum 10. Jahres nach dem Unfallmonat. Wenn die versicherte Person später als ein Jahr, aber vor Ablauf von 10 Jahren, nach dem Unfall stirbt – egal aus welchen Gründen.
Wir zahlen die 18-fache zuletzt erreichte Unfallrente als Todesfall-Leistung, wenn:
✔ die versicherte Person an den Unfallfolgen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt
✔ die versicherte Person später als ein Jahr nach dem Unfall stirbt – gleichgültig aus welcher Ursache.
Verbleiben nach einem Unfall zum Beispiel Narben im Gesicht oder an den Händen, übernehmen wir die Kosten für die kosmetische Operation bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei Verlust oder Teilverlust von Schneide- und Eckzähnen zahlen wir die Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis zum versicherten Betrag.
Nach einem Unfall übernehmen wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Kosten für:
✔ Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze
✔ Medizinisch notwendige Transporte in das nächste Krankenhaus
✔ Rückkehr zum Heimatort
Wenn nach einem Unfall eine mindestens 3-wöchige Kur erforderlich ist, beteiligen wir uns an den Kosten.
Für hinzukommende Familienangehörige besteht für 6 Monate beitragsfreier Versicherungsschutz
✔ ab Heirat oder Eintrag der Lebenspartnerschaft (Ehepartner, eingetragene Ehepartner)
✔ für neu geborene leibliche Kinder oder Adoptivkinder des Versicherungsnehmers bzw. einer versicherten Person
Infolge eines Unfalls können Sie nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr den eigenen Haushalt führen. Dann unterstützen wir Sie mit einem Haushaltshilfegeld.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung PREMIUM BU mit Dienstunfähigkeits-Paket leistet, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben. Dies kann einen Unfall oder eine körperliche oder seelische Krankheit zur Ursache haben.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Nach Dienstzeitende des SaZ lässt sich der Vertrag auf die Folgebeschäftigung anpassen. Im Anhang erhalten Sie ausführliche Unterlagen zur Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Dienstunfähigkeits-Paket für Soldaten.
*es gelten ausschließlich die allgemeinen Versicherungsbedingungen
Sie erhalten Ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) bereits ab 50%iger Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt auch bei Pflegebefürftigkeit oder mittelschwerer Demenz vor. Schon die ärztliche Prognose einer voraussichtlichen sechsmonatigen Berufsunfähigkeit löst die Rentenzahlung aus.
Sie erhalten bei Dienstunfähigkeit die versicherte Rente für 24 Monate. Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat aufgrund Ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
Sie erhalten eine Einmalzahlung, wenn Sie nach einer Berufsunfähigkeit eine neue Berufstätigkeit aufnehmen (Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten)
Nimmt die versicherte Person auf eigenen Wunsch und eigene Kosten Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch, so beteiligen wir uns an den entstandenen Kosten (Rehabilitationshilfe). Bei der Wahl des Dienstleisters unterliegen Sie keinen Einschränkungen, sofern die Rehabilitationsmaßnahmen geeignet sind, zu einer Minderung oder dem Wegfall der Berufsunfähigkeit beizutragen. Innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Ihnen die Kosten entstanden sind, sind uns geeignete Nachweise hierfür zusammen mit einem in Textform gestellten Antrag vorzulegen. Die Rehabilitationshilfe ist insgesamt auf 2.000 Euro begrenzt.
Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung entfällt die Zahlung einer Rehabilitationshilfe aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch bei mindestens mittelschwerer Demenz vor. Mittelschwere Demenz ist gegeben, wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen nicht mehr ohne fremde Hilfe zurechtkommt. Dies setzt den Verlust geistiger Fähigkeiten voraus, die sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Orientierungsvermögen auswirkt.
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie verlangen, dass die Beiträge zinslos gestundet werden (Beitragsstundung), die Beitragszahlung unterbrochen wird (Beitragspause) oder die Höhe des zu zahlenden Beitrags herabgesetzt wird (Herabsetzung des Beitrags).
Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben Sie das Recht, eine Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, unter Berücksichtigung der AVB zu verlangen.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit, unabhängig davon, ob die versicherte Person sich nach Abschluss der Versicherung vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält.
Rufen Sie uns an: 0511 – 51 51 21 31