Beihilfestellen für Soldaten und Angehörige

Informationen zur Bundesbeihilfestelle

Ausgeschiedene Bundeswehrsoldaten und deren Ehegatten erhalten eine Beihilfe i.H.v. 70%. Bei ehemaligen Soldaten auf Zeit besteht dieser Beihilfeanspruch während der Zeit der Übergangsgebührnisse, Berufssoldaten behalten diesen Anspruch ab Pensionierung bis zum Tod. Kinder von Soldaten erhalten sogar 80% Beihilfe. Die Leistungen der 30%-igen bzw. 20%igen Restkosten-Krankenversicherung können ganz einfach bei der gewählten, privaten Krankenversicherung abgerufen werden. Die Beihilfe muss bei der zuständigen Beihilfestelle beantragt werden. Für ehemalige Soldaten und deren Ehegatten und Kinder gibt es zwei zuständige Standorte der Beihilfestellen: Die Beihilfestelle in Düsseldorf und die Beihilfestelle in Stuttgart.

Kontaktdaten der Beihilfestellen für Pensionäre

Die nachstehenden Beihilfestellen richten sich an Pensionäre, die vor ihrer Pensionierung Berufssoldat waren.

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Anschrift der Beihilfestelle Stuttgart:

Löwentorzentrum – Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart

Telefon: 0711 – 2540-0
Telefax: 0711 – 2540-2188
E-Mail: WBVSued@bundeswehr.org

Postanschrift der Beihilfestelle Stuttgart

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Beihilfestelle Stuttgart
Postfach 105261
70045 Stuttgart

Anschrift der Beihilfestelle Düsseldorf:

Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Telefon: 0211 – 959-0
Telefax: 0211 – 959-2544
E-Mail: WBVWest@bundeswehr.org

Postanschrift der Beihilfestelle Düsseldorf

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Beihilfestelle Düsseldorf
Postfach 301054
40410 Düsseldorf

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