Restkostenversicherung für die Familie im Ausland

Was muss bezüglich Versicherungen beachtet werden?

Nicht selten kommt es vor, dass Soldaten im Ausland, wie beispielsweise El Paso (Texas, USA), stationiert werden. Je nach Dauer der Stationierung kommen häufig auch die Ehefrau / der Ehemann und wenn vorhanden auch die Kinder mit. Ein solche Umzug in ein fremdes Land, einer anderen Sprache und meist einer ganz anderen Kultur stellt einen Soldaten und seine Familie auch privat vor eine enorme Herausforderung. Es muss sich um vieles gekümmert werden: Wie bekomme ich ein neues Bankkonto, wo wohne ich etc. viele Fragen stellen sich, die es zu klären gilt.

Eine ganz besonders wichtige Frage lautet aber: Wie sind mein Ehepartner und mein Kinder im Ausland krankenversichert?

Der Soldat selbst hat keine eigene Krankenversicherung, da er über die unentgeltlich truppenärztliche Versorgung abgesichert ist. Da für den Soldaten also kein Krankenversicherungsvertrag besteht, kann die Familie nicht einfach in einen Vertrag mitversichert werden.

Wie kann der Soldat seine Ehefrau / seinen Ehemann versichern?

Ganz wichtig sei vorweg gesagt: Bitte kümmern Sie sich als Soldat rechtzeitig um einen Versicherungsschutz für Ihre Familie. Am besten mindestens 1-3 Monate im Voraus, bevor Sie das Land verlassen. Wenn Sie sich zu spät kümmern, kann dies zu Ablehnungen oder Zusatzkosten führen.

Die Ehefrau oder der Ehemann eines Soldaten der deutschen Bundeswehr erhält einen Beihilfeanspruch über die Bundesbeihilfe. Beihilfeanspruch bedeutet, dass ein gewisser Teil entstehender Krankheitskosten von der Bundesbeihilfe übernommen wird. Für Ehepartner übernimmt die Bundesbeihilfe die Kosten in Höhe von 70%. Dieser Umstand ist erst einmal schön, da ein Großteil entstehender Kosten gedeckt ist. Die Bundesbeihilfe setzt aber voraus, dass für den Ehepartner des Soldaten eine Restkosten-Krankenversicherung abgeschlossen wurde. Eine Restkostenversicherung ist eine Krankenversicherung, die nur einen gewissen Teil entstehender Krankheitskosten absichert. Bei Ehepartnern von Soldaten wird die Restkostenversicherung in Höhe von 30% abgeschlossen, damit zusammen mit der Beihilfe ein Versicherungsschutz zu 100% erreicht wird.

Grundsätzliche Besonderheiten beim Abschluss einer Restkostenversicherung

Eine Restkosten Krankenversicherung gehört in den Bereich der privaten Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung gehört eine Gesundheitsprüfung bei Abschluss eines Vertrages zum Standard. Gesundheitsprüfung bedeutet, dass die zu versichernde Person auf dem Aufnahmeantrag gewisse Angaben zu seinem Gesundheitszustand angeben muss und ein Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft das zu versichernde Risiko prüft. Der Abschluss des Vertrages funktioniert nur, wenn die zu versichernde Person einen einwandfreien Gesundheitszustand und keine schwerwiegenden Vorerkrankungen hat.

Restkostenversicherung für Ehepartner im Ausland

Der Abschluss einer Restkosten Krankenversicherung für das Ausland stellt eine Besonderheit dar. Viele Versicherungen lehnen solche Verträge für das Ausland ab oder erheben einen nennenswerten Auslandszuschlag. Die Continentale Versicherung verzichtet unter bestimmten Voraussetzungen auf einen solchen Zuschlag. Eine Voraussetzung lautet beispielsweise, dass die Pflegeversicherung des Soldaten auch bei der Continentale Versicherung besteht.


 

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