Für Berufssoldaten ist die große Anwartschaft wichtig

Da Berufssoldaten im Vergleich zum Soldaten auf Zeit nach der aktiven Dienstzeit nicht einfach die Bundeswehr verlassen, sondern in Pension gehen, haben sie ein anderes Anspruchsprofil im Bereich der Anwartschaftsversicherung. Beim Ausscheiden aus der Bundeswehr endet die freie Heilfürsorge und der ausgeschiedene Soldat erhält eine lebenslange Beihilfe (Bundesbeihilfe). Die ihm gewährte Beihilfe leistet in Höhe von 70% der Krankheitskosten. Da in Deutschland jeder Bürger zu 100% krankenversichert sein muss, ist der Abschluss einer Krankenversicherung für die restlichen 30% der Kosten erforderlich. Diese Art der anteiligen Versicherung wird auch Restkostenversicherung genannt.

Kleine vs. große Anwartschaft für Berufssoldaten

Beide Anwartschaften sichern bei Abschluss des Vertrages den Gesundheitszustand des Soldaten ab. Dieser gilt dadurch bei der Versicherung als „gesund“ und kann nach der Dienstzeit eine Krankenversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung abschließen. Ergänzend zur Festsetzung des Gesundheitszustandes bildet die große Anwartschaft Alterungsrückstellungen um den späteren Beitrag der Restkostenversicherung zu reduzieren. Vereinfacht ausgedrückt: Die große Anwartschaft sichert das „junge“ Eintrittsalter. Dies ist besonders wichtig für Berufssoldaten, da diese beim Eintritt in den Ruhestand deutlich älter sind, als ausscheidende SAZ (die häufig mit ca. 30 Jahren aus der Bundeswehr ausscheiden).

Beispielhafte Darstellung mit kleiner Anwartschaft

In dem nachstehenden Diagramm wird der Beitragsverlauf im Leben eines Soldaten gezeigt, der vom Zeitsoldaten zum Berufssoldaten ernannt wird und seine kleine Anwartschaft nicht in eine große Anwartschaft umwandelt.

[auto_thumb width=”500″ height=”270″ link=”” lightbox=”true” align=”center” title=”Beitrag in Pension bei kleiner Anwartschaft. Statistischer Tod mit 78 Jahren angenommen.” alt=”Diagramm zur kleinen Anwartschaft bei Berufssoldaten” iframe=”false” frame=”true” crop=”true”]https://continentale-hannover.de/wp-content/uploads/2015/02/stat1.png [/auto_thumb]

 

Da der Soldat im oben dargestellten Beispiel seine kleine Anwartschaft während der gesamten Dienstzeit nicht auf eine große Anwartschaft aufstockt, zahlt er während der Dienstzeit einen sehr geringen Beitrag – bei Pensionierung steigt der Beitrag für die Restkostenversicherung aber auf einen sehr hohen Beitrag an.

 

Beispielhafte Darstellung mit großer Anwartschaft

Im nächsten Diagramm wird der Beitragsverlauf desselben Soldaten wie weiter oben dargestellt, mit dem Unterschied, dass er in diesem Szenario mit Ernennung zum Berufssoldaten seine kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaft umwandelt.

[auto_thumb width=”500″ height=”270″ link=”” lightbox=”true” align=”center” title=”Beitrag in Pension bei großer Anwartschaft. Statistischer Tod mit 78 Jahren angenommen.” alt=”Diagramm zur großen Anwartschaft bei Berufssoldaten” iframe=”false” frame=”true” crop=”true”]https://continentale-hannover.de/wp-content/uploads/2015/03/Statistik_Seite_2_klein.jpg [/auto_thumb]

 

Im oben dargestellten Szenario hat der Soldat zum Zeitpunkt seiner Ernennung zum SAZ eine Pflegepflichtversicherung mit einer kleinen Anwartschaft abgeschlossen. Nach der Ernennung zum Berufssoldaten wurde die kleine Anwartschaft ohne eine erneute Gesundheitsprüfung (bei der Continentale Versicherung) in eine große Anwartschaft umgewandelt. Nun zahlt der Soldat während seiner aktiven Dienstzeit zwar einen höheren Beitrag als mit der kleinen Anwartschaft, spart jedoch ab Beginn seiner Pensionierung lebenslang bei seinem Beitrag zur Restkostenversicherung.

 

Kann eine kleine in eine große Anwartschaft umgewandelt werden?

Ja, in der Regel ist es problemlos möglich die kleine in eine große Anwartschaft umzustellen. Über die Hotline der Continentale Versicherung Hannover 0511 – 51 51 21 57 können Soldaten sich kostenfrei beraten lassen.

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