Privathaftpflicht- und Diensthaftpflichtversicherung
Ein Muss für jeden Soldaten
✓ Günstiger Beitrag
✓ Beste Tarifleistungen
✓ 0511 – 51 51 21 50
Privathaftpflicht- und Diensthaftpflichtversicherung
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Finanzieller Schutz durch die Haftpflichtversicherung
Laut BGB haftet der Verursacher eines Sach- oder Personenschadens in unbegrenzter Höhe. So kann ein kleines Missgeschick bereits in die Privatinsolvenz führen. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie umfänglich vor Schadenersatzansprüchen Dritter und sichert damit Ihre wirtschaftliche Existenz. Und das schon für weniger als 5 € im Monat.
Soldaten haften für Schäden am Diensteigentum mit bis zu 6 Bruttogehältern. Dies geschieht häufig bei verloren gegangenen Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugunfällen oder –fehlbetankungen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt vor derartigen finanziellen Einbußen. Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes sind automatisch über den Verband diensthaftpflichtversichert.
✓ Personen-, Sach- und Vermögensschäden
✓ Mietsachschäden
✓ Gefälligkeitsschäden
✓ Geliehene & Gemietete Sachen
✓ Neuwertentschädigung
✓ Forderungsausfallversicherung
✓ Dienstliches Schlüsselverlustrisiko
✓ An Geräten verursachte Schäden
✓ Schäden durch & an gelenkten Dienst-KFZ
✓ Abhandenkommen von Ausrüstung
Privathaftpflichtversicherung
Als Mitglied des DBwV haben Sie bereits eine Diensthaftpflichtversicherung über Ihren Verband abgeschlossen. Mit dem Abschluss einer reinen Privathaftpflichtversicherung sind Sie somit ausreichend versorgt.
5 Mio. Deckungsumme
✓ Keine Selbstbeteiligung
✓ Personen-, Sach- und Vermögensschäden
✓ Neuwertentschädigung
✓ Mietsachschäden
✓ Gefälligkeitsschäden
✓ Geliehene & Gemietete Sachen
✓ Mobile Sachen in Hotels & Ferienwohnungen
✓ Forderungsausfallversicherung
Privathaftpflicht inkl. Diensthaftpflichtversicherung
Wenn Sie kein Mitglied des Deutschen Bundeswehrverbands sind empfehlen wir Ihnen die Koppelung der Diensthaftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung.
5 Mio. Deckungsumme
✓ Keine Selbstbeteiligung
✓ Neuwertentschädigung
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✓ Mietsachschäden
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✓ Dienstliches Schlüsselverlustrisiko
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✓ Schäden durch & an gelenkten Dienst-KFZ
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Informationen zur Privathaftpflichtversicherung
Wer einen anderen schädigt, muss dafür geradestehen. Er „haftet“ nach dem Gesetz für schuldhaft verursachte Schäden. Mit anderen Worten: Er muss dafür zahlen! Dabei ist es völlig gleichgültig, ob der Schaden durch eine kleine Unvorsichtigkeit oder durch groben Leichtsinn entstanden ist. Eine Haftung ohne Verschulden kann darüber hinaus gegeben sein, z.B. bei der Haltung von sog. Luxustieren (Hund,Pferd) oder bei Anlagen zur Lagerung ewässerschädlicher Stoffe (Heizöltank).
Die Privathaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Die Privat-Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person wegen der Verursachung des Todes, einer Körperverletzung einer anderen Person oder wegen Beschädigung oder Vernichtung einer fremden Sache auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson ist z.B. betroffen, wenn
• Sie einen Verkehrsunfall als Fußgänger oder Radfahrer verursachen
• Sie unachtsam die Vase bei einem Bekannten in dessen Wohnung herunterstoßen
• Ihr Kind mit seinem Fußball die große Terrassenscheibe des Nachbarhauses zerstört
• der Schlauch Ihrer Waschmaschine platzt und Schaden an der WHG unter Ihnen entsteht.
Forderungsausfallversicherung
Die Forderungsausfallversicherung tritt ein, wenn dem Versicherungsnehmer bzw. einer mitversicherten Person selbst ein Schaden in einer bestimmten Höhe zugefügt wird, der Verursacher aber nicht zahlen kann bzw. keine eigene Haftpflichtversicherung hat. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist u.a., dass bereits ein vollstreckbares Urteil gegen den Verursacher vorliegt und die Schadenersatzforderung 1.500 Euro übersteigt. Der Versicherungsschutz wird dann im Rahmen des Versicherungsvertrages in voller Höhe, d.h. ohne Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers, gewährt.
Diensthaftpflichtversicherung
Als Zusatzrisiko zur Privathaftpflichtversicherung gilt versichert die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seiner dienstlichen Tätigkeit. Im Rahmen des Diensthaftpflichtrisikos ist u.a. das Abhandenkommen von Türschlüsseln, die der Versicherungsnehmer in seiner dienstlichen Eigenschaft erhält, bis zur versicherten Summe mitversichert.
Der Versicherungsnehmer hat bei jedem Versicherungsfall von der Schadenersatzleistung 50 EUR selbst zu tragen.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an: 0511 – 51 51 21 51