Wie kann ich als Soldat mein Kind krankenversichern?
Wenn Soldaten Nachwuchs erwarten, sollten sie sich rechtzeitig über die Krankenversicherung für ihr Kind Gedanken machen, da es meist mehrere Möglichkeiten der Absicherung gibt. Im folgenden Blogbeitrag wird die grundsätzliche Versorgungssituation dargestellt und eine Handlungsempfehlung gegeben.
Kinder von Soldaten haben einen Beihilfeanspruch
Soldaten haben selbst keine eigene Krankenversicherung – sie erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Eine Mitversicherung des Kindes in dieser UTV oder auch Heilfürsorge ist grundsätzlich nicht möglich. Der Gesetzgeber bietet dem Soldaten allerdings einen wunderbaren Ersatz zur Heilfürsorge, die sogenannte Beihilfe. Alle Kinder eines Soldaten haben einen Anspruch gegenüber dieser Beihilfe in Höhe von 80%. Kurz gesagt bedeutet dieser Beihilfeanspruch, dass 80% der anfallenden Krankheitskosten durch die Bundesbeihilfe übernommen werden. Diese Art der Absicherung ist besonders interessant, da eine anteilige 20% Restkostenversicherung in der Regel günstiger als eine 100% Versicherung ist. An dieser Stelle sei aber darauf hingewiesen: Um den Beihilfeanspruch zu nutzen muss eine private Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Die Beihilfe alleine reicht den Gesetzesanforderungen nicht aus und würde i.d.R. auch nicht ohne eine entsprechende Zusatzversicherung leisten.
Wie funktioniert eine Restkostenversicherung in der Praxis
In der Praxis werde ich häufig von Soldaten gefragt, wie das Prozedere im Leistungsfall aussieht. Nicht selten besteht die Sorge, dass hohe Summen ausgelegt werden müssen, bevor die Erstattung erfolgt. Diese Sorge kann ich Ihnen nehmen: Im Regelfall müssen beim Arzt und im Krankenhaus keine Vorleistungen erbracht werden. Lediglich mit der Apotheke wird normalerweise direkt abgerechnet. Wenn also für Ihr Kind eine private Restkostenversicherung ergänzend zur Bundesbeihilfe besteht ist der Ablauf in der Regel wie folgt: Sie gehen mit Ihrem Kind zum Arzt, dieser behandelt Ihr Kind und Sie gehen wieder nach Hause. Daraufhin erhalten Sie eine Rechnung nach Hause. Die Zusendung der Rechnung kann in manchen Fällen mehrere Wochen dauern! Mit der Rechnung fordert der Arzt Sie auf, die entstandenen Kosten zu begleichen. Dies muss im Normalfall allerdings nicht sofort passieren, sondern Sie erhalten ein Zahlungsziel. Dies Frist variiert zwischen mehreren Wochen, was Ihnen genug Zeit verschafft, die Rechnungen vorab bei der privaten Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle einzureichen. Sofern hier alle notwendigen Unterlagen zur Abrechnung vorliegen, haben Sie von der Continentale Versicherung das Geld innerhalb von drei Werktagen auf Ihrem Konto. Die Abrechnung der Beihilfeleistungen kann mitunter etwas länger dauern, ist in der Regel aber auch vor Ende der Frist abgeschlossen.
Handlungsempfehlung zur Versicherung des Nachwuchs
Grundsätzlich kann sich jeder Soldat entscheiden, wie er seinen Nachwuchs versichern möchte. Zur Wahl steht das System der Gesetzlichen Krankenversicherung und die private Krankenversicherung in Verbindung mit der Beihilfe. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind denen der Gesetzlichen Krankenkasse weit überlegen. Teilweise können Kinder über den Ehepartner kostenfrei in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert werden, bei der privaten Krankenversicherung kostet die Versicherung in jedem Fall eine Prämie. Aufgrund des Hohen Anspruchs gegenüber der Beihilfe ist der Beitrag zur privaten Versicherung für Kinder allerdings so gering, dass dieser die umfassenden Leistungen im Regefall deutlich rechtfertigt.
Zugangsvoraussetzungen
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt keine Prüfung des Gesundheitszustands. In der privaten Krankenversicherung müssen auf dem Aufnahmeantrag ein paar Angaben zum Gesundheitszustand Ihres Kindes gemacht werden. Diese Fragen sind so gestellt, dass sie meist selbst beantwortet werden können. Sollten gravierende Vorerkrankungen oder laufende bzw. angeratene Behandlungen vorhanden sein, kann es auch zu einer Ablehnung des Versicherungsschutz führen. Am besten lassen Sie die Aufnahmefähigkeit von uns direkt abklären – ganz unverbindlich.
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