Kinder von Soldaten haben einen Beihilfeanspruch

Berufssoldaten und Zeitsoldaten besitzen keine eigene Krankenversicherung, da sie über die Heilfürsorge (oder auch unentgeltlich truppenärztliche Versorgung) im Krankheitsfall vollständig versorgt werden. Kinder von Soldaten können die Heilfürsorge nicht in Anspruch nehmen. Der Soldat erhält für sein(e) Kind(er) einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80%. Beihilfeanspruch bedeutet, dass 80% der Krankheitskosten des Kindes von der Bundesbeihilfe übernommen werden. Diagramm zur KrankenversicherungDa in Deutschland jeder Bürger 100%igen Krankenversicherungsschutz vorweisen muss, benötigen Kinder von Soldaten eine sogenannte Restkostenversicherung (Krankenversicherung) in Höhe von 20%. In der Praxis erhält der Soldat für sein Kind dann 80% Kostenerstattung durch die Bundesbeihilfe und zusätzlich 20% Kostenerstattung durch die private Restkostenversicherung (Die Continentale Versicherung ist hier Empfehlungsvertragspartner der Förderungsgesellschaft des Deutschen Bundeswehr Verbandes).

Versicherungsschutz für das Kind beantragen

Versicherungsschutz für das Kind beantragen

Das Beantragen einer Restkostenversicherung für Kinder von Soldaten ist einfach. Sie können uns werktags zwischen 8 und 17 Uhr anrufen oder über unser Anfrageformular individuelle Angebotsunterlagen anfordern. Gerne sende wir Ihnen auch vorbereitete Antragsunterlagen für die Krankenversicherung Ihres Kindes zu.

Wichtig zu beachten ist, dass in der privaten Krankenversicherung eine Risikoprüfung statt findet. Das bedeutet, dass bei zu vielen oder zu starken Vorerkrankungen der Abschluss einer Versicherung auch abgelehnt werden kann.

Angebot für mein Kind anfordern

Menü
Consent Management mit Real Cookie Banner