Es taucht immer wieder die Frage auf, ob auch Sanitäts-Soldaten eine Diensthaftpflicht-Versicherung abschließen können. Die Antwort ist:
JA!
Dienst-Haftpflichtversicherung für Sanitätspersonal der Bundeswehr
Die Dienst-Haftpflichtversicherung für Soldaten versichert auch Sanitätspersonal der Bundeswehr, wenn dieses unter anderem Krankenschwestern, Krankenpfleger, Krankengymnasten, Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten sind.
Ausgeschlossen bleibt:
Sanitätspersonal ausgebildet als Arzt oder Hebamme!
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