Es taucht immer wieder die Frage auf, ob auch Sanitäts-Soldaten eine Diensthaftpflicht-Versicherung abschließen können. Die Antwort ist:

JA!

Dienst-Haftpflichtversicherung für Sanitätspersonal der Bundeswehr

Die Dienst-Haftpflichtversicherung für Soldaten versichert auch Sanitätspersonal der Bundeswehr, wenn dieses unter anderem Krankenschwestern, Krankenpfleger, Krankengymnasten, Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten sind.

Ausgeschlossen bleibt:

Sanitätspersonal ausgebildet als Arzt oder Hebamme!

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