Absicherung der Arbeitskraft – Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Verlust der Arbeitskraft stellt womöglich das größte Risiko im Leben eines Erwerbstätigen dar. Das gesamte Leben ist von dem Einkommen und damit von der Arbeitskraft abhängig.

Doch was passiert, wenn man durch eine schlimme Krankheit oder durch einen Unfall die eigene Arbeitskraft verliert und nur noch wenig oder gar nicht mehr arbeiten kann? Von staatlicher Seite steht einem hier nur die sogenannte Erwerbsminderungsrente zur Verfügung. Hier ist es wichtig zu beachten, dass die Erwerbsminderungsrente nicht auf Ihren ausgeübten Beruf geschlüsselt ist. Wenn Sie beispielsweise vorher als Friseur gearbeitet haben und durch einen Unfall nicht mehr in der Lage sind den ganzen Tag über im Laden zu stehen aber noch in der Lage sind eine sitzende Tätigkeit auszuüben, haben Sie keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Die Leistungsfähigkeit ist in drei Kategorien eingeteilt. Wer unter normalen Bedingungen noch imstande ist in einer 5 Tage Woche 6 Stunden und mehr pro Tag zu arbeiten gilt als nicht-erwerbsgemindert. Wer 3 Stunden bis unter 6 Stunden pro Tag arbeiten kann gilt als teilweise erwerbsgemindert. Wer weniger als 3 Stunden pro Tag imstande ist zu arbeiten, gilt als vollständig erwerbsgemindert.

Ab dem 27. Lebensjahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung jährlich eine Renteninformation, welcher Sie auch die Höhe Ihrer aktuellen Erwerbsminderungsrente entnehmen können.

Kurzum kann gesagt werden, dass die Erwerbsminderungsrente – unabhängig ob die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente – bei Weitem nicht ausreicht um den durchschnittlichen, finanziellen Bedarf zu decken.

Die hervorragende Berufsunfähigkeitsversicherung der Continentale Versicherung Hannover leistet wesentlich eher. In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird exakt der ausgeübte Beruf versichert. Die monatliche Berufsunfähigkeitsrente wird gezahlt, sobald Sie den versicherten Beruf nicht mehr zu mindestens 50% ausüben können. Der leistungsstarke Berufsunfähigkeitstarif BU-Classic verzichtet explizit auf die “abstrakte Verweisung”. Das bedeutet, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht in einen anderen Beruf gezwungen werden.

Arbeitskraftabsicherung für Berufseinsteiger und junge Menschen

Gerade für junge Menschen unter 35 Jahre ist auch die sogenannte “Starter-BU” sehr interessant. Die Leistungen sind identisch mit dem “normalen” Tarif. Lediglich der Beitrag ist bis zum 35. Lebensjahr wesentlich geringer und erhöht sich mit erreichen des 35. Lebensjahres (oder wenn gewünscht vorher).

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