Dienstunfähigkeits-
versicherung
Handeln Sie rechtzeitig!
✓ Sehr günstig im Beitrag
✓ TOP Tarifleistungen
✓ Flexibel anpassbar, auch nach dem DZE
✓ 0511 – 51 51 21 51
Handeln Sie rechtzeitig!
✓ Sehr günstig im Beitrag
✓ TOP Tarifleistungen
✓ Flexibel anpassbar, auch nach dem DZE
✓ 0511 – 51 51 21 51
Handeln Sie rechtzeitig!
✓ Sehr günstig im Beitrag
✓ TOP Tarifleistungen
✓ Flexibel anpassbar, auch nach dem DZE
✓ 0511 – 51 51 21 51
Soldaten werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig, und haben daher einen speziellen Bedarf zur Absicherung der Arbeitskraft. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung hilft im Fall der Fälle, die verbleibende Lücke zu schließen und die finanziellen Folgen abzufedern.
Gesundheit ist unser wertvollstes Gut und die wenigsten rechnen damit, aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls einmal nicht mehr ihre berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Statistiken sagen aber etwas anderes: jeder Fünfte wird im Laufe seines Lebens aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr seinen Beruf ausüben können. Gerade Soldaten erhalten in den ersten Dienstjahren bei Dienstunfähigkeit noch nicht einmal die Mindestversorgung durch den Staat.
Ihre Vorteile im Überblick:
✓ Zahlung einer monatlichen Rente bei Dienstunfähigkeit
✓ Echte Dienstunfähigkeitsklausel: wir leisten schnell und unkompliziert bei Entlassung oder Versetzung in den
Ruhestand durch den Dienstherrn
✓ Verzicht auf „abstrakte Verweisung“: Sie können nicht auf einen unzumutbaren Beruf verwiesen werden
✓ Vielfältige Anpassungsmöglichkeiten und Nachversicherungsgarantien
✓ Weltweiter Versicherungsschutz
Im Durchschnitt tritt eine Dienstunfähigkeit bei Frauen mit 46, bei Männern mit 48 Jahren ein, also deutlich vor der Rente. Es müssen also im Schnitt rund 20 Jahre überbrückt werden, in denen das Einkommen fehlt. Außerdem: Gerade bei Dienstanfängern besteht in den ersten fünf Jahren keine staatliche Absicherung.
Die häufigsten Ursachen von Berufs- oder Dienstunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, Erkrankungen an Skelett- und Bewegungsapparat und Krebs. Jeder fünfte Beschäftigte wird berufs- oder dienstunfähig – das zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, auch ohne spezielle Risiken von diesem Schicksal getroffen zu werden.
Soldaten werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und haben dann in der Regel noch keine Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gestellt. Für alle anderen Beamten gilt: Die bei Dienstunfähigkeit gezahlte Pension hängt vom Dienstalter ab und es wird eine finanzielle Lücke entstehen, die sich auch auf die Altersvorsorge auswirkt.
Sie erhalten Ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) bereits ab 50%iger Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt auch bei Pflegebefürftigkeit oder mittelschwerer Demenz vor. Schon die ärztliche Prognose einer voraussichtlichen sechsmonatigen Berufsunfähigkeit löst die Rentenzahlung aus.
Sie erhalten bei Dienstunfähigkeit die versicherte Rente für 24 Monate. Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als Soldat auf Zeit oder als Berufssoldat aufgrund Ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden.
Sie erhalten eine Einmalzahlung, wenn Sie nach einer Berufsunfähigkeit eine neue Berufstätigkeit aufnehmen (Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten)
Nimmt die versicherte Person auf eigenen Wunsch und eigene Kosten Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch, so beteiligen wir uns an den entstandenen Kosten (Rehabilitationshilfe). Bei der Wahl des Dienstleisters unterliegen Sie keinen Einschränkungen, sofern die Rehabilitationsmaßnahmen geeignet sind, zu einer Minderung oder dem Wegfall der Berufsunfähigkeit beizutragen. Innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Ihnen die Kosten entstanden sind, sind uns geeignete Nachweise hierfür zusammen mit einem in Textform gestellten Antrag vorzulegen. Die Rehabilitationshilfe ist insgesamt auf 2.000 Euro begrenzt.
Bei Direktversicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung entfällt die Zahlung einer Rehabilitationshilfe aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt auch bei mindestens mittelschwerer Demenz vor. Mittelschwere Demenz ist gegeben, wenn die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen nicht mehr ohne fremde Hilfe zurechtkommt. Dies setzt den Verlust geistiger Fähigkeiten voraus, die sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Orientierungsvermögen auswirkt.
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können Sie verlangen, dass die Beiträge zinslos gestundet werden (Beitragsstundung), die Beitragszahlung unterbrochen wird (Beitragspause) oder die Höhe des zu zahlenden Beitrags herabgesetzt wird (Herabsetzung des Beitrags).
Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben Sie das Recht, eine Erhöhung der vereinbarten Versicherungsleistungen ohne erneute Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung, unter Berücksichtigung der AVB zu verlangen.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit, unabhängig davon, ob die versicherte Person sich nach Abschluss der Versicherung vorübergehend oder dauerhaft im Ausland aufhält.
Rufen Sie uns an: 0511 – 51 51 21 51