Unfalltagegeld

Bei unfallbedingter Arbeitsbeeinträchtigung erhalten Sie für die Dauer der ärztlichen Behandlung ein Unfalltagegeld in vereinbarter Höhe, längstens für ein Jahr vom Unfalltag an. Beträgt die Arbeitsbeeinträchtigung weniger als 100 %, so wird das Unfalltagegeld anteilig gezahlt. Bei Vereinbarung von Unfalltagegeld ab dem 43. Tag  wird das Tagegeld vom 43. Tag an nach dem Unfalltag gezahlt.

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