Unfall Krankenhaustagegeld

Sie erhalten für jeden Kalendertag, an dem sich die versicherte Person wegen eines Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, Krankenhaus-Tagegeld. Dieses zahlen wir längstens für die Dauer von 4 Jahren vom Unfalltag an gerechnet. In den ersten zehn Tagen der medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung wird das Krankenhaus- Tagegeld sogar in doppelter Höhe gezahlt. Sie erhalten für 7 Tage das vereinbarte Krankenhaus-Tagegeld, wenn die versicherte Person wegen eines Unfalls ambulant operiert wird und deswegen für mindestens 7 Tage vom tag der Operation an gerechnet, ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig bzw. falls sie nicht berufstätig ist, vollständig in ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich beeinträchtigt ist.

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