Übergangsleistung

Besteht nach 6 Monaten – vom Unfalltag an gerechnet – ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch eine bis dahin ununterbrochene unfallbedingte Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % und mehr, so wird die versicherte Übergangsleistung gezahlt.

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