Todesfall-Leistung

Führt ein Unfall innerhalb des 1. Jahres – vom Unfalltag gerechnet – zum Tode, so wird die versicherte Todesfallsumme geleistet. Durch den Einschluss der Todesfallsumme können Sie im Invaliditätsfall bereits innerhalb des 1. Jahres nach dem Unfall eine Vorschusszahlung bis zur Höhe der Todesfallsumme zu beanspruchen.

Todesfall-Leistung über die versicherte Rente

Sie erhalten das 12-fache der Unfallrente

  • sollte die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall sterben (Todesfallleistung)
  • sollte die versicherte Person – gleichgültig aus welcher Ursache – später als ein Jahr nach dem Unfall sterben, und ein Anspruch auf Rentenzahlung bestanden hat. (Einmalzahlung)

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