Sofortleistung bei Schwerverletzungen

Erleidet eine versicherte Person durch einen Unfall bestimmte schwere Verletzungen, erhalten Sie sofort die vereinbarte Versicherungssumme. Schwere Verletzungen sind zum Beispiel die Amputation einer Hand, Schädel-, Hirnverletzung mit einer Hirnprellung, mindestens zwei Brüche langer Röhrenknochen in verschiedenen Körperregionen, oder auch Kombinationen dieser und weiterer Verletzungen. Die Sofortleistung erhalten Sie auch, wenn Sie sich wegen eines Unfalls in ununterbrochener medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung von mindestens 28 Tagen befinden. Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung. Eine Anrechnung auf die Invaliditätsleistung erfolgt nicht.

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