Hilfs- und Pflegeleistungen

Die Hilfs- und Pflegeleistungen werden innerhalb von Deutschland über eine von uns beauftragte Hilfsdienstorganisation für maximal 6 Monate, vom Unfalltage an gerechnet, erbracht. Führt ein Unfall der versicherten Person zu einer Hilfebedürftigkeit, erbringen wir nach dem individuellen, festgestellten Bedarf Hilfs- und Pflegeleistungen. Hilfebedürftig ist, wer in der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit derart beeinträchtigt ist, dass er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens im Sinne des nachstehenden Leistungskataloges der Hilfe bedarf.

Die Hilfeleistungen

Erstgespräch

Im Erstgespräch wird der jeweilige Bedarf der Hilfs- und Pflegeleistungen festgestellt und die versicherte Person wird über die Art und die Durchführung informiert.

Hausnotruf

Soweit die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, wird in der Wohnung der versicherten Person eine Hausnotrufanlage inklusive Funkfinger installiert. Außerdem wird die 24-stündige Erreichbarkeit der Rufzentrale mit Gesprächskontakt gewährleistet.

Menüservice

Über einen Menüservice erfolgt die Versorgung der versicherten Person mit einem Mittagsmenü (auch als Diät oder Schonkost). Wir erbringen die Leistungen auch für Personen, die als Ehe-, Lebenspartner oder Verwandte 1. Grades (Eltern/Kinder) in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person zusammenleben und bis zum Unfall von dieser versorgt wurden.

Besorgungen und Einkäufe

Zu den Besorgungen und Einkäufen zählen bis zu 2 mal pro Woche das Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs, notwendige Besorgungen (z.B. Bank- und Behördengänge, Abholung von Rezepten, Bringen / Abholen von Wäsche bei einer Reinigung) und das Einkaufen (einschließlich Beschaffung von Medikamenten), die Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel, die Anleitung zur Beachtung der Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln.

Begleitung bei Arzt- und Behördengängen

Wir bringen und begleiten die versicherte Person zu notwendigen Arzt-, Therapie- und Behördenterminen bis zu 2-mal in der Woche in einem Umkreis von bis zu 50 Kilometer von ihrem Aufenthaltsort.

Reinigung der Wohnung

Der allgemein übliche Lebensbereich (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche) wird einmal wöchentlich gereinigt.

Versorgung der Wäsche

Zur Versorgung der Wäsche einmal wöchentlich gehören das Waschen, Trocknen, das Bügeln, das Sortieren und Einräumen der Wäsche sowie die Schuhpflege.

Tag- und Nachtwache nach Krankenhausentlassung / ambulanter Operation

Unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt bzw. nach einer ambulanten Operation wird längstens für 48 Stunden für die Beaufsichtigung der versicherten Person gesorgt.

Vermittlung von Hilfeleistungen

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Leistungen vermitteln wir auf Ihren Wunsch die folgenden Hilfeleistungen:

  • Es wird die Vermittlung von Pflegehilfsmitteln – z.B. Krankenbett, Rollstuhl, Gehhilfen – übernommen.
  • Es wird die Beratung bei Umbau der Wohnung / des Kraftfahrzeuges vermittelt.
  • Es wird eine Betreuung von gewöhnlichen Haustieren vermittelt.
  • Wir vermitteln einmalig die Pflege des Gartens sowie das Schneeräumen.
  • Kosten für Pflegehilfsmittel und Beratung bei Umbau von Wohnung / Kraftfahrzeug werden nicht übernommen.
  • Für Tierbetreuung sowie Gartenpflege und Schneeräumdienst übernehmen wir die Kosten bis zu einem Betrag von insgesamt 250 EUR.
  • Es wird eine Wohnraumüberprüfung im Hinblick auf barrierefreies Wohnen organisiert.
  • Es wird einmal im Monat eine mobile Nagel- / Fußpflege und ein mobiler Friseur vermittelt und die Kosten bis zu einem Betrag von 250 EUR übernommen.
  • Es wird in Notfällen ein Pflegeplatz in einer qualit.tsgeprüften ortnahen Pflegeeinrichtung vermittelt.
  • Es werden Einrichtungen, die Hospizplätze zur Verfügung stellen, benannt.

Die Pflegeleistungen

Grundpflege

Die versicherte Person erhält von uns bis 2-mal täglich bis zu 3 Stunden eine Grundpflege. Zur Grundpflege gehören Körperpflege, An- und Auskleiden, Lagern und Betten, die Hilfe bei der Nahrungszubereitung, – aufnahme und –ausscheidung.

Pflegeschule für Angehörige

Erfolgt die Pflege durch einen pflegenden Angehörigen, wird die erforderliche Schulung einmalig für die täglichen Pflegetätigkeiten durchgeführt.

Pflegeberatung

Wir informieren zur gesetzlichen Pflegeversicherung und beraten bei der Auswahl und Anschaffung von notwendigen Pflegehilfsmitteln. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel selbst werden von uns nicht übernommen.

Hilfe und Pflege eine pflegebedürftigen Partners / Verwandten 1. Grades

Wir erbringen die Hilfs- und Pflegeleistungen für Ehe-, Lebenspartner und Verwandte 1. Grades der versicherten Person nach dem von uns festgestellten individuellen Bedarf, soweit die versicherte Person sie gepflegt hat und wegen des Unfalls hierzu nicht mehr in der Lage ist.

Hierzu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die zu pflegende Person lebt in häuslicher Gemeinschaft mit der versicherten Person.
  • Für sie wurde eine Pflegestufe im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung anerkannt.

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