Haushaltshilfegeld

Wir zahlen das vereinbarte Haushaltshilfegeld ab dem 11. Tag der ununterbrochenen medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung für längstens 30 Tage. Hierfür muss sich die erwachsene versicherte Person aufgrund eines Unfalls innerhalb von 3 Jahren, vom Unfalltag an gerechnet, in vollstationärer Heilbehandlung befinden und eine mit ihr im Haushalt lebende Person kann die Haushaltsführung nicht übernehmen.

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