Genesungsgeld
Im Anschluss an die medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Sie Krankenhaus-Tagegeld erhalten haben, das Genesungsgeld in vereinbarter Höhe geleistet. Dieses wird für längstens 100 Tage geleistet.