Genesungsgeld

Im Anschluss an die medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Sie Krankenhaus-Tagegeld erhalten haben, das Genesungsgeld in vereinbarter Höhe geleistet. Dieses wird für längstens 100 Tage geleistet.

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