Absicherung der Erschwerniszulage als Soldat

Die Zulagenabsicherung ist für Soldaten mit Gefahrenzulage wichtig

Abhängig von ihrer Verwendung bei der Bundeswehr erhalten Zeitsoldaten und Berufssoldaten für ihre Tätigkeit zusätzlich zum Wehrsold eine Erschwerniszulage. Teilweise wird diese Zulage auch Gefahrenzulage genannt, da sie in der Regel für besonders anstrengende und meist gefährliche Tätigkeiten bei der Bundeswehr gezahlt wird. Solange der Soldat gesund und verwendungsfähig ist, treten hinsichtlich der Erschwerniszulage keine Probleme auf. Sofern der Soldat aber durch eine längere Krankheit die Tätigkeit, für die er die Zulage bekommt, nicht ausüben kann, wird diese auch nicht weitergezahlt. Es lässt sich also sagen, dass ein gewisses finanzielles Risiko durch eine längere Krankheit bei Soldaten definitiv gegeben ist.

Zeitsoldaten und Berufssoldaten können ihre Erschwerniszulagen ganz komfortabel über die Zulagenabsicherung der Continentale Versicherung absichern. Die Versicherung für Erschwerniszulagen für Soldaten lässt sich mit einem Krankentagegeld für Zivilisten vergleichen. Bei einer längeren Krankheit, in der Regel 42 Tage am Stück, wird ab dem 43. Tag ein Tagessatz gezahlt um die fehlende Zulage auszugleichen.
Erschwerniszulagen können versichert werden

Folgende Zulagen kann ein Soldat absichern

  • Fliegerzulage
  • U-Boot-Zulagen
  • Kampfschwimmer
  • KSK (Kommando Spezialkräfte)
  • Minentaucher
  • Fallschirmspringer

Die genannten Voraussetzungen sind die am häufigsten auftretenden Erschwerniszulagen, die von Soldaten in der Vergangenheit abgesichert wurden. Sollte eine berechtigte Zulage nicht aufgeführt sein, heißt das nicht zwangsläufig, dass sie nicht abgesichert werden kann. Einzelfallprüfungen können gerne vorgenommen werden.

Voraussetzungen an die zulagenberechtigte Tätigkeit

Nicht alle Zulagen, die den Soldaten der Bundeswehr gezahlt werden, sind versicherbar. Die zulagenberechtigte Tätigkeit muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Zahlung der Zulage muss jeden Monat in identischer Höhe erfolgen
  • Die Erschwerniszulage darf nicht einzelfallbezogen abgerechnet werden

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Über die Zulagenabsicherung der Continentale Versicherung sind folgende Leistungen für Soldaten abgesichert:

  • Ab dem 43. Tag der Verwendungsunfähigkeit wird der jeweils versicherte Tagessatz zur Kompensation der entfallenen Erschwerniszulagen gezahlt
  • Der Tagessatz wird für jeden Kalendertag gezahlt, auch an Sonntagen oder Feiertagen
  • Die Leistungen werden erbracht, solange eine vorübergehende Verwendungsunfähigkeit gegeben ist
  • Eine Verwendungsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn die zulagenberechtigte Tätigkeit bei der Bundeswehr durch Krankheits- oder Unfallfolgen unterbrochen und aus diesem Grund die Zahlung vorübergehend eingestellt wird
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