Informationen zur Beihilfe in Niedersachsen
Als Beihilfeberechtigter erhalten Sie eine anteilige Erstattung der Krankheitskosten. Die Höhe der jeweiligen Beihilfe richtet sich nach Ihrem Status und Ihren familiären Verhältnissen (Kinder, Ehepartner). Die Beihilfe ist nicht einheitlich für alle geregelt, sondern variiert je nach Bundesland.
Beihilfesätze der Beihilfe in Niedersachsen
Ein Landesbeamter in Niedersachsen mit maximal einem Kind erhält eine Beihilfe in Höhe von 50%. Beamte mit mindestens 2 Kindern erhalten eine erhöhte Beihilfe in Höhe von 70%. Ehegatten von Beamten in Niedersachsen haben auch Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 70%, wobei es hier egal ist, ob Kinder vorhanden sind. Dessen Kinder erhalten die höchste Beihilfe – 80%.
Die Beihilfe Niedersachsen muss auf 100% ergänzt werden
Da es in Deutschland Pflicht ist zu 100% krankenversichert zu sein, müssen Beihilfeberechtigte in Niedersachsen ihre Leistungen der Beihilfe auf ein Niveau von 100% aufstocken. Diese Aufstockung erfolgt mittels einer privaten Restkosten-Krankenversicherung. Die Continentale Versicherung Hannover bietet im Bereich der Restkostenversicherung besonders leistungsstarke Tarife und ist seit vielen Jahrzehnten ein renommierter Anbieter hochwertiger Krankenversicherungen.
Beihilfe Niedersachsen erstattet keine Wahlleistungen im Krankenhaus
Der Umfang der Leistungen der Beihilfe ist nicht in allen Bundesländern identische. Beihilfeberechtigte des Landes Niedersachsen erhalten beispielsweise keine Kostenerstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer Chefarzt) und müssen, wenn gewünscht, diese Leistungen selbst zu 100% absichern.
Die Beihilfe in Niedersachsen im Überblick
Nachstehend erhalten Sie eine Zusammenfassung der Beihilfesätze und der zu versichernden Restkosten für Landesbeamte in Niedersachsen und deren Familienangehörige.
Person | Beihilfesatz | Höhe der privaten Restkostenversicherung |
---|---|---|
Beamter | 50% | 50% |
Beamter, min 2 Kinder | 70% | 30% |
Beamtenanwärter | 50% | 50% |
Beamtenanwärter, min 2 Kinder | 70% | 30% |
Versorgungsempfänger/Pensionär | 70% | 30% |
Ehegatte eines Beamten | 70% | 30% |
Kinder eines Beamten | 80% | 20% |
Bitte beachten Sie: Keine Gewähr für die Aktualität der Angaben. Stand 05.2014.
Online Angebot anfordern
Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Vorschlag zur Restkosten-Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte des Landes Niedersachsen. Über den Link gelangen Sie zu unserem kurzen Anfrageformular.
Individuelles Angebot anfordern
Informieren Sie sich auch über die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen