Informationen zur Beihilfe Nordrhein-Westfalen

Als Beihilfeberechtigter haben Sie Anspruch auf einen Krankheitskostenanteil. Dessen Höhe wird hinsichtlich Ihres Status und Ihren familiären Verhältnissen (Kinder, Ehepartner) bestimmt. Der Beihilfebetrag ist in den Bundesländern verschieden festgelegt.

Beihilfesätze der Beihilfe in Nordrhein-Westfalen

Beamte in Nordrhein-Westfalen mit maximal einem Kind erhalten eine Beihilfe in Höhe von 50%. Für Beamte mit mindestens 2 Kindern ist eine Beihilfe in Höhe von 70% vorgesehen. Ehegatten von Beamten in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf einen Anteil von 70%, wobei es hier egal ist, ob Kinder vorhanden sind. Bei Kinder von Beamten ist eine Beihilfe von 80% festgelegt.

Beihilfe in Nordrhein-Westfalen muss auf 100% ergänzt werden

Da es in Deutschland Pflicht ist zu 100% krankenversichert zu sein, müssen Beihilfeberechtigte in Nordrhein-Westfalen ihre Beihilfeleistungen auf 100% erhöhen. Diese Aufstockung erfolgt mittels einer privaten Restkosten-Krankenversicherung, die Ihnen die Continentale Versicherung Hannover zur Verfügung stellt. Sie bietet leistungsstärkste Tarife und ist seit vielen Jahrzehnten ein renommierter Anbieter hochwertiger Krankenversicherungen.

Beihilfe in Nordrhein-Westfalen zahlt auch für Wahlleistungen im Krankenhaus

Der Umfang der Leistungen der Beihilfe ist nicht in allen Bundesländern identisch. In Nordrhein-Westfalen erhalten  Beihilfeberechtigte eine Kostenerstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer Chefarzt).

Die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen im Überblick

Nachstehend erhalten Sie eine Zusammenfassung der Beihilfesätze und der zu versichernden Restkosten für Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen und deren Familienangehörige.

Person Beihilfesatz Höhe der privaten Restkostenversicherung
Beamter 50% 50%
Beamter, min 2 Kinder 70% 30%
Beamtenanwärter 50% 50%
Beamtenanwärter, min 2 Kinder 70% 30%
Versorgungsempfänger/Pensionär 70% 30%
Ehegatte eines Beamten 70% 30%
Kinder eines Beamten 80% 20%

Bitte beachten Sie: Keine Gewähr für die Aktualität der Angaben. Stand 05.2014.

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Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Vorschlag zur Restkosten-Krankenversicherung für Beihilfeempfänger des Landes Nordrhein-Westfalen. Über den Link gelangen Sie zu unserem kurzen Anfrageformular.

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