Informationen zur Beihilfe in Bayern

Als Beihilfeberechtigter haben Sie Anspruch auf einen Anteil der Krankheitskosten. Dieser Anteil richtet sich nach Ihrem Status sowie Ihren familiären Verhältnissen (Kinder, Ehepartner). Jedes Bundesland legt die Beihilfe unterschiedlich fest.

Beihilfesätze der Beihilfe in Bayern

In Bayern erhalten Beamte mit maximal einem Kind eine Beihilfe in Höhe von 50%, Beamte mit mindestens 2 Kindern sowie Versorgungsempfängern und Pensionären 70%. Unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind, haben Ehegatten von Beamten Anspruch auf eine Beihilfe von 70%. Deren Kinder erhalten die höchste Beihilfe in Höhe von 80%.

Die Beihilfe in Bayern muss auf 100% ergänzt werden

In Deutschland ist es Pflicht zu 100% krankenversichert zu sein. Beihilfeberechtigte in Bayern müssen deshalb ihre Beihilfeleistungen auf ein Niveau von 100% aufstocken, was mittels einer privaten Restkosten-Krankenversicherung erfolgt. Die Continentale Versicherung Hannover bietet im Bereich der Restkostenversicherung hervorragende Tarife und ist seit vielen Jahrzehnten ein verlässlicher Anbieter leistungsstarker Krankenversicherungen.

Die Beihilfe in Bayern zahlt für Wahlleistungen im Krankenhaus

Der Umfang der Leistungen der Beihilfe ist je Bundesländern verschieden. Beihilfeberechtigte in Bayern erhalten unter anderem zusätzlich eine Kostenerstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer Chefarzt).

Beihilfe in Bayern im Überblick

Nachstehend erhalten Sie eine Zusammenfassung der Beihilfesätze und der zu versichernden Restkosten für Beihilfeberechtigte in Bayern und deren Familienangehörige.

 

Person Beihilfesatz Höhe der privaten Restkostenversicherung
Beamter 50% 50%
Beamter, min 2 Kinder 70% 30%
Beamtenanwärter 50% 50%
Beamtenanwärter, min 2 Kinder 70% 30%
Versorgungsempfänger/Pensionär 70% 30%
Ehegatte eines Beamten 70% 30%
Kinder eines Beamten 80% 20%

Bitte beachten Sie: Keine Gewähr für die Aktualität der Angaben. Stand 05.2014.

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Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Vorschlag zur Restkosten-Krankenversicherung für Beihilfeempfänger des Bundeslandes Bayern. Über den Link gelangen Sie zu unserem kurzen Anfrageformular.

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