Informationen zur Beihilfe in Berlin

Als Beihilfeberechtigter haben Sie das Recht auf eine anteilige Erstattung der Krankheitskosten. Die Beihilfe richtet sich nach Ihrem Status und Ihren familiären Verhältnissen (Kinder, Ehepartner) und ist in jedem Bundesland unterschiedlich festgelegt.

Beihilfesätze in Berlin

In Berlin haben Beamte mit maximal einem Kind Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 50%. Landesbeamte mit mindestens 2 Kindern, Versorgungsempfänger und Pensionäre erhalten eine erhöhte Beihilfe von 70%. Ehegatten mit und ohne Kinder haben Anspruch auf eine Beihilfe von 70%. Deren Kinder erhalten die höchste Beihilfe mit 80%.

Die Beihilfe in Berlin muss auf 100% ergänzt werden

Da es in Deutschland Pflicht ist zu 100% krankenversichert zu sein, müssen Beihilfeberechtigte in Berlin ihre Leistungen der Beihilfe auf ein Niveau von 100% aufstocken. Dies erfolgt mittels einer privaten Restkosten-Krankenversicherung. Die Continentale Versicherung Hannover bietet Ihnen hierzu im Bereich der Restkostenversicherung besonders leistungsstarke Tarife und ist seit vielen Jahrzehnten ein verlässlicher Anbieter exzellenten Krankenversicherungen.

Beihilfe Berlin zahlt nicht für Wahlleistungen im Krankenhaus

Der Umfang der Leistungen der Beihilfe ist nicht in allen Bundesländern identisch. Beihilfeberechtigte in Berlin erhalten keine Kostenerstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer Chefarzt). Die Leistungen müssen Sie wenn gewünscht, zu 100% selbst absichern.

Die Beihilfe Berlin im Überblick

Nun erhalten Sie eine Zusammenfassung der Beihilfesätze und der zu versichernden Restkosten für Landesbeamte in Berlin und deren Familienangehörige.

 

Person Beihilfesatz Höhe der privaten Restkostenversicherung
Beamter 50% 50%
Beamter, min 2 Kinder 70% 30%
Beamtenanwärter 50% 50%
Beamtenanwärter, min 2 Kinder 70% 30%
Versorgungsempfänger/Pensionär 70% 30%
Ehegatte eines Beamten 70% 30%
Kinder eines Beamten 80% 20%

Bitte beachten Sie: Keine Gewähr für die Aktualität der Angaben. Stand 05.2014.

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Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Vorschlag zur Restkosten-Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte des Landes Berlin. Über den Link gelangen Sie zu unserem kurzen Anfrageformular.

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