Informationen zur Beihilfe in Baden-Württemberg
Als Beihilfeberechtigter erhalten Sie eine anteilige Erstattung der Krankheitskosten. Die Höhe der Beihilfe ist von Ihrem Status und Ihren familiären Verhältnissen abhängig und variiert je nach Bundesland.
Beihilfe in Baden-Württemberg muss auf 100% ergänzt werden
In Deutschland ist es Pflicht zu 100% krankenversichert zu sein. Somit müssen Beihilfeberechtigte aus Baden-Württemberg ihre Leistungen der Beihilfe mittels einer privaten Restkosten-Krankenversicherung auf ein Niveau von 100% aufstocken. Die Continentale Versicherung Hannover ist seit vielen Jahrzehnten ein renommierter Anbieter hochwertiger Krankenversicherungen und bietet Ihnen im Bereich der Restkostenversicherung leistungsstarke Tarife.
Beihilfe Baden-Württemberg zahlt für Wahlleistungen im Krankenhaus
Der Umfang der Leistungen der Beihilfe ist in allen Bundesländern verschieden. In Baden-Württemberg erstattet die Beihilfe zusätzliche Kosten für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer Chefarzt).
Beihilfe in Baden-Württemberg im Überblick
Eine Zusammenfassung der Beihilfesätze und der zu versichernden Restkosten für Beamte und deren Familienangehörigen des Landes Baden-Württemberg erhalten Sie folgend.
Person | Beihilfesatz | Höhe der privaten Restkostenversicherung |
---|---|---|
Beamter, Anzahl Kinder egal (NACH 1.1.13 verbeamtet) | 50% | 50% |
Beamter, min 2 Kinder (VOR 1.1.13 verbeamtet) | 70% | 30% |
Beamtenanwärter, Anzahl Kinder egal (NACH 1.1.13 verbeamtet) | 50% | 50% |
Beamtenanwärter, min 2 Kinder (VOR 1.1.13 verbeamtet) | 70% | 30% |
Versorgungsempfänger/Pensionär (NACH 1.1.13 verbeamtet) | 50% | 50% |
Versorgungsempfänger/Pensionär (VOR 1.1.13 verbeamtet) | 70% | 30% |
Ehegatten eines NACH 1.1.13 verbeamteten Beamten | 50% | 50% |
Ehegatten eines VOR 1.1.13 verbeamteten Beamten | 70% | 30% |
Kind eines Beamten | 80% | 20% |
Bitte beachten Sie: Keine Gewähr für die Aktualität der Angaben. Stand 05.2014.
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