Lebenslange Unfallrente

Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person aufgrund eines Unfalles zu 50 % oder mehr dauernd beeinträchtigt (= unfallbedingte Invalidität), zahlen wir die vereinbarte monatliche Unfallrente, und zwar lebenslang. Die Unfallrente wird rückwirkend ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Unfall stattgefunden hat. Die Unfallrente Aktiv Plus bzw. Aktiv Plus Pro2  zahlen wir zur Hälfte der vereinbarten monatlichen Unfallrente, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person aufgrund eines Unfalles zu 35 % bis unter 50 % dauernd beeinträchtigt ist. Bei der Unfallrente Aktiv Plus bzw. Aktiv Plus Pro2  zahlen wir bei einer unfallbedingten Invalidität ab 1 % auch eine einmalige Kapitalleistung. Die Höhe der Kapitalleistung ist abhängig vom Invaliditätsgrad und beträgt ein Vielfaches der vereinbarten Unfallrente:

Invaliditätsgrad in % von – bis unter / X-Fache der monatlichen Unfallrente

  • von 1% – 10% – 1-Fache der Unfallrente
  • von 10% – 20% – 2-Fache der Unfallrente
  • von 20% – 35% – 5-Fache der Unfallrente
  • von 35% – 50% – 10-Fache der Unfallrente
  • von 50% – 55% – 50-Fache der Unfallrente
  • von 55% – 60% – 55-Fache der Unfallrente
  • von 60% – 65% – 60-Fache der Unfallrente
  • von 65% – 70% – 65-Fache der Unfallrente
  • von 70% – 75% – 70-Fache der Unfallrente
  • von 75% – 80% – 75-Fache der Unfallrente
  • von 80% – 85% – 80-Fache der Unfallrente
  • von 85% – 90% – 85-Fache der Unfallrente
  • von 90% – 100% – 300-Fache der Unfallrente

Sie wird zusätzlich zur Invaliditätsleistung gezahlt.

Bei der Unfallrenten-Variante Pro2  garantieren wir, dass die Rentenleistung jährlich jeweils zum 1.1. eines Jahres, erstmals zum 1.1. des zweiten auf den Unfalltag folgenden Jahres um 2 % steigt. Die jährliche Erhöhung der Leistung erfolgt letztmalig zum 1.1. des Jahres, in dem die Unfallrente zum dreißigsten Mal erhöht wird.

Rentengarantie

Stirbt die versicherte Person vor Ablauf von 10 Jahren ab dem Monat des Unfalleintritts – gleichgültig aus welcher Ursache – später als ein Jahr nach dem Unfall und war ein Anspruch auf Rentenzahlung bereits entstanden, so wird die Unfallrente bis zum Ende des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat, gezahlt.

Leistung bei Tod der versicherten Person

Wir zahlen das 12-fache der Unfallrente

  • als Todesfall-Leistung, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.
  • als Einmalzahlung, wenn die versicherte Person – gleichgültig aus welcher Ursache – später als ein Jahr nach dem Unfall stirbt, und ein Anspruch auf Rentenzahlung entstanden war.

Bei der Unfallrente Pro2  garantieren wir, dass die Rentenleistung jährlich jeweils zum 1.1. eines Jahres, erstmals zum 1.1. des zweiten auf den Unfalltag folgenden Jahres um 2 % steigt. Die jährliche Erhöhung der Leistung erfolgt letztmalig zum 1.1. des Jahres, in dem die Unfallrente zum  dreißigsten Mal erhöht wird.

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