Leistungsbeschreibung CEZP-U
Erstattung für hochwertigem Zahnersatz und Zahnbehandlung
Die folgende Leistungsbeschreibung sollte Ihnen den Tarif näher bringen. Falls doch noch Fragen offen sind, rufen Sie uns gerne an oder fordern ein persönliches Angebot an.
Allgemeines
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Wartezeiten
Die allgemeine Wartezeit beträgt für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe/ Professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung 3 Monate. Die besondere Wartezeit beträgt für Zahnersatz, orale Implantate, augmentative Behandlung und Funktionsdiagnostik 8 Monate. Bei Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses ist Wartezeiterlass möglich. Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen.
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Ordentliches Kündigungsrecht
Die Continentale verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.
Zahnärztliche Leistungen
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Gebührenordnungen
Die Kosten sind bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte (GOZ bzw. GOÄ) erstattungsfähig.
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Wurzelkanalbehandlungen und Parodontosebehandlungen
100%, sofern die GKV nachweislich keine Leistung erbringt.
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Dentin-adhäsive Füllungen
100% unter Anrechnung der Leistung der GKV
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Zahnprophylaxe / Professionelle Zahnreinigung (PZR) und Fissurenversiegelung
100% bis zu 80,– EUR je Kalenderjahr und je Person (Fissurenversiegelung nur bis Ende des Monats in dem die versicherte Person 18 Jahre alt wird)
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Zahnersatz / Implantate / augmentative Behandlung / Funktionsdiagnostik
Sofern die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält, Erstattung der Kosten unter Anrechnung der Leistung der GKV zu 90%, sofern eine ununterbrochene mindestens fünfjährige Vorsorge nachgewiesen wird, 80%, sofern eine ununterbrochene mindestens fünfjährige Vorsorge nicht nachgewiesen wird. Bei oralen Implantaten werden die Kosten für maximal 6 Implantate je Kiefer erstattet. In diesem Zusammenhang sind auch die Kosten einer augmentativen Behandlung erstattungsfähig.Erbringt die GKV keine Leistung, werden 40% der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz, Inlays, oralen Implantaten und augmentativen Behandlungen als fiktive Leistung der GKV angerechnet.Funktionsdiagnostik ist im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz, oralen Implantaten oder bei augmentativen Behandlungen erstattungsfähig.
Sofern der Zahnersatz ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung erfolgt, werden die Kosten unter Anrechung der Leistung der GKV zu 100% erstattet.
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Leistungsstaffel
Die Kosten für Zahnersatz, orale Implantate, augmentative Behandlungen und Funktionsdiagnostik sind in den ersten Kalenderjahren je Person begrenzt auf
insgesamt 1.000,– EUR in den ersten beiden Kalenderjahren,
insgesamt 2.000,– EUR in den ersten drei Kalenderjahren,
insgesamt 4.000,– EUR in den ersten vier Kalenderjahren.
Die Leistungsstaffel entfällt bei Unfällen. Die vorstehende Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzfassung. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen). Für eine verbindliche Entscheidung benötigen wir Ihren Versicherungsantrag mit vollständigen Gesundheitsangaben.