Leistungsbeschreibung CEZK-U

Erstattung der Kosten bei hochwertigem Zahnersatz

Nachstehend sehen Sie eine genaue Leistungsbeschreibung zum Tarif CEZK-U. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch, wenn Fragen offen sind!

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Allgemeines

  • Wartezeiten

    Die Wartezeit beträgt 8 Monate. Sie entfällt bei Unfällen. Bei Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses ist Wartezeiterlass möglich.

  • Ordentliches Kündigungsrecht

    Die Continentale verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht.

Zahnärztliche Leistungen

  • Gebührenordnung

    Die Kosten sind bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte erstattungsfähig.

  • Zahnersatz / Implantate / augmentative Behandlung / Inlays / Funktionsdiagnostik

    Sofern die Rechnung vollständig oder teilweise privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält, Erstattung der Kosten unter Anrechnung der Leistung der GKV zu 75%.Bei oralen Implantaten werden die Kosten für maximal 4 Implantate je Kiefer erstattet. In diesem Zusammenhang sind auch die Kosten einer augmentativen Behandlung erstattungsfähig. Erbringt die GKV keine Leistung, werden 40% der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz, Inlays, oralen Implantaten und augmentativen Behandlungen als fiktive Leistung der GKV angerechnet.Funktionsdiagnostik ist im Rahmen der Versorgung mit Zahnersatz, oralen Implantaten oder bei augmentativen Behandlungen erstattungsfähig.Sofern der Zahnersatz ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung erfolgt, werden die Kosten unter Anrechung der Leistung der GKV zu 100% erstattet.

  • Leistungsstaffel

    Die Kosten für Zahnersatz, orale Implantate, augmentative Behandlungen und Funktionsdiagnostik sind in den ersten Kalenderjahren je Person begrenzt auf
    insgesamt 1.000,– EUR in den ersten beiden Kalenderjahren,
    insgesamt 1.500,– EUR in den ersten drei Kalenderjahren,
    insgesamt 3.000,– EUR in den ersten vier Kalenderjahren.

Die Leistungsstaffel entfällt bei Unfällen, die nicht durch die Nahrungsaufnahme bedingt sind.

Die vorstehende Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzfassung. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen). Für eine verbindliche Entscheidung benötigen wir Ihren Versicherungsantrag mit vollständigen Gesundheitsangaben.

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