Privathaftpflichtversicherung Protection Plus

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu der Kategorie der Haftpflichtversicherungen. Sie schützt Sie vor allen großen und kleinen Risiken des Alltags und ist von daher unersetzlich und sehr sinnvoll. Denn jeder Bürger ist laut des „bürgerlichen Gesetzes zu Schadensersatz“ dazu verpflichtet, einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Dennoch ist die Privathaftpflichtversicherung keine Pflicht- sondern eine freiwillige Versicherung und jeder kann für sich selbst entscheiden, wie er die Deckungssumme und Selbstbeteiligung anpasst. Erstaunlich ist, dass laut einer Umfrage ca. 30% der deutschen Haushalte keine Privathaftpflichtversicherung haben. Durch dieses Ergebnis wird deutlich, dass vielen das hohe Risiko offenbar nicht bewusst ist, vor dem eine Privathaftpflichtversicherung schützen kann. Dabei prüft die Privathaftpflichtversicherung sobald ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entstanden ist, die gegen Sie gestellten Ansprüche und befriedigt daraufhin berechtigte, finanzielle Ansprüche.

Für wen ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung sollte jeder Haushalt haben, denn ein Schaden kann schnell eine Höhe erreichen, die nicht einfach aus der Portokasse beglichen werden kann. Schützen tut die Privathaftpflichtversicherung den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie. Dabei ist zu vermerken, dass die Personen innerhalb des Vertrags untereinander keine Ansprüche auf Schadensersatz haben. Ruiniert also der Ehepartner die Jacke seiner Frau, muss er diesen Schaden selbst bezahlen. Ebenso werden Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die absichtlich und gewollt entstanden sind, nicht von der Versicherung gedeckt.

Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht ab?

Allgemein gesagt, deckt eine Privathaftpflichtversicherung alle typischen Risiken des Alltags. Dazu gehören die Oberkategorien Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

Zu Personenschäden gehören jegliche Gesundheitsschädigungen, Verletzungen oder auch der Tod eines Menschen. Falls Sie beispielsweise als Radfahrer einen Fußgänger anfahren, der daraufhin hinfällt und wegen einer Gehirnerschütterung einige Tage ins Krankenhaus muss, übernimmt die Privathaftpflicht alle hierbei entstandenen Kosten für Heilung und Pflege. Also die Kosten für den Krankentransport vom Unfallort ins Krankenhaus sowie die Arzt- und Krankenhauskosten die bei der Behandlung anfallen. Wenn der Fußgänger allerdings länger bleibende Schaden von dem Unfall davon trägt und zeitweise nicht seinem Beruf nachgehen kann, trägt die Versicherung auch diese Kosten. War der Unfall sogar so dramatisch, dass der Geschädigte bleibende, gesundheitliche Schäden erlangt, daraufhin nicht mehr seinem Beruf nachgehen kann, somit frühzeitig in Rente gehen muss und zudem ein Pflegepersonal im Alltag braucht, zahlt sogar hier die Privathaftpflichtversicherung den Schaden, der durchaus weit über eine Million beträgt.

Als Sachschaden wird die Beschädigung oder komplette Zerstörung fremden Eigentums gesehen. Wenn zum Beispiel ihre Katze die Schuhe ihrer Gäste zerstört, während Sie sich in der Küche aufhielten, zahlt die Privathaftpflichtversicherung entsprechenden Ersatz (Hinweis: Wenn Ihr Hund die Schuhe zerstört ist hierfür die Tierhaftpflichtversicherung verantwortlich). Oder wenn Ihnen ein Glas Cola auf das Handy Ihres Freundes kippt, zahlt auch hierbei die Privathaftpflichtversicherung die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes.

Auch Vermögensschäden werden von der Privathaftpflichtversicherung gezahlt. Diese zeigen sich in einem finanziellen Verlust einer Person, ohne dass jemand oder eine Sache zu Schaden gekommen ist.

Wenn bei Ihnen ein Schaden entsteht überprüft die Privathaftpflichtversicherung die gestellten Forderungen und befriedigt alle Forderungen, soweit diese berechtigt sind.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, solange diese im privaten Bereich entstanden sind. Für Schäden im Beruf, Verein, oder bei nebenberuflichen Tätigkeiten ist eine separate Haftpflichtversicherung zuständig.

Zusatzdeckungen

Da die Privathaftpflichtversicherung nicht pauschal jeden Schaden ersetzt, gibt es einige Zusatzdeckungen, die Ihnen möglicherweise ein noch größeres Sicherheitsgefühl geben und für Sie persönlich sinnvoll sein können. Einige Beispiel sind folgende:

Es gibt zum Beispiel die Forderungsausfalldeckung. Diese zahlt, wenn Ihnen selbst ein Schaden zugefügt wurde, aber die verantwortliche Person keine Privathaftpflichtversicherung hat und den Schaden auch nicht aus eigener Tasche bezahlen kann.

Oder insbesondere für Familien mit kleinen Kindern ist die Zusatzdeckung für deliktsunfähige Kinder ratsam. Denn Kinder bis sieben Jahren gelten als deliktsunfähig, im Straßenverkehr sogar Kinder bis zehn Jahre. Entsteht nun ein von dem Kind verursachter Schaden, muss das Kind nicht laut Gesetz für den Schaden aufkommen, weil es deliktunfähig ist. Folglich zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht. Da Eltern sich aber häufig für den entstandenen Schaden moralisch verantwortlich fühlen, auch wenn sie rechtlich gesehen nichts zahlen müssten, kann man die Zusatzdeckung für deliktunfähige Kinder abschließen.

Weitere Haftpflichtversicherungen

Neben der Privathaftpflichtversicherung gibt es noch zahlreiche weitere sinnvolle Haftpflichtversicherungen. Beispielsweise ist die

  • KFZ Haftpflichtversicherung ein Muss für jeden Auto Besitzer
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für Eigentümer und Vermieter von Ein- oder Mehrfamilienhäusern hilfreich
  • Eine Bauherrenpflichtversicherung für den Neubau eines Hauses
  • Und eine Tierhaftpflichtversicherung für Besitzer von Hunden (Hundehalterhaftpflicht) oder Pferden (Pferdehalterhaftpflicht)

Diese Haftpflichtversicherungen und viele mehr geben Ihnen Sicherheit vor den finanziellen Schäden unvorhersehbarer kleiner und großer Missgeschicke.

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