Private Krankenversicherung 

✓ Niedrige Selbstbeteiligung
✓ Günstiger Beitrag
✓ Beste Tarifleistungen
✓ 0511 – 51 51 21 51

Private Krankenversicherung 

Leistungsstark – Preiswert – Zukunftssicher

TOP-Tarife der Continentale

✓ Niedrige Selbstbeteiligung
✓ Günstiger Beitrag
✓ Beste Tarifleistungen
✓ 0511 – 51 51 21 51

PREMIUM oder COMFORT

Die Continentale bietet Ihnen zwei leistungsstarke und moderne Tarifkonzepte zur Auswahl. Die Tarife PREMIUM und COMFORT bilden die Basis Ihres Krankenversicherungsschutzes. Sie werden ergänzt durch individuelle Zusatzbausteine – ganz nach Ihrem Geschmack.

Beispiele für einen modernen, leistungsstarken und zukunftssicheren Versicherungsschutz sehen Sie hier:

Zur Beitragsberechnung wählen Sie Ihr Geburtsjahr

Comfort-U

  • 20 € Selbstbeteiligung je med. Leistung

  • 100% Zahnbehandlung / 80% Zahnersatz

  • Direkt zum Facharzt / keine Hausarztpflicht

  • Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ (3,5-facher Satz)

  • Naturheilverfahren bis zu den Mindestsätzen der GebüH

  • Bis zu sechs Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung

*Die ausgewiesenen Beiträge der beiden Tarife beinhalten die Krankenversicherung inkl. Pflegepflichtversicherung.

*Die ausgewiesenen Beiträge der beiden Tarife beinhalten die Krankenversicherung inkl. Pflegepflichtversicherung.

Detailliert Leistungsbeschreibungen und Tarifbedingungen bequem downloaden:

Optional können Bausteine zur

✓ Beitragsentlastung im Alter

✓ Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. 2-Bettzimmer / Privatarzt)

✓ Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

ergänzt werden

Nutzen Sie für die individuelle Zusammenstellung Ihres Krankenversicherungsschutzes unser Beratungsangebot durch erfahrene und kompetente Kundenberater.

Persönlich beraten lassen

Wichtige Hinweise für Angestellte

1. Die Selbstbeteiligung

Beiträge zur Krankenversicherung werden bei Angestellten bis maximal zur Höhe des Höchstbeitrages der Gesetzlichen Krankenversicherung mit 50% vom Arbeitgeber bezuschusst. Und sie sind zum weit überwiegenden Teil steuerlich absetzbar.

Aufwendungen für Selbstbeteiligung werden nicht vom Arbeitgeber bezuschusst und sind nicht steuerlich absetzbar.

Eine Begrenzung der Aufwendungen für Selbstbeteiligungen – wie z.B. im Tarif PREMIUM (500€ p.a.) – ist daher insbesondere für Angestellte empfehlenswert.

2. Beiträge im Rentenalter

Nach Eintritt in den Ruhestand entfällt der Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber. Dafür zahlt die Gesetzliche Rentenversicherung aber immerhin einen Beitragszuschuss in Höhe von 7,95% der Rente. Der Zuschuss aus der Rentenversicherung ist in aller Regel niedriger als zuvor gewährte Zuschuss des Arbeitgebers. Die Beitragsbelastung des Versicherten ist nach Renteneintritt somit häufig höher als zuvor.

Möglich und gerade bei Angestellten sinnvoll ist daher das Hinzuversichern des Tarifbausteins „Beitragsentlastung im Alter“. Der (Mehr-)Beitrag hierfür ist bei Angestellten arbeitgeberzuschussfähig. Die Beitragsbelastung im Rentenalter kann mit diesem Zusatzbaustein deutlich gesenkt werden.

3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Im Fall der Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber bei Angestellten das Gehalt weiter. Im Regelfall besteht dieser Anspruch jedoch nur für 6 Wochen. Danach endet die Gehaltszahlung. Die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen aber weiterhin an. Um bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit nicht ohne Einkommen dazustehen, ist eine Krankentagegeldversicherung unverzichtbar. Diese sollte passgenau auf die Dauer der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und die individuelle Gehaltshöhe angepasst werden.

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Czwikla & Team GmbH
Rathenaustr. 9
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Telefon:0511 51512151

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