Informationen zur Bundesbeihilfe
Als Beihilfeberechtigter erhalten Sie eine anteilige Erstattung der Krankheitskosten. Die Höhe der jeweiligen Beihilfe richtet sich nach Ihrem Status und Ihren familiären Verhältnissen (Kinder, Ehepartner). Die Beihilfe ist nicht einheitlich für alle geregelt, sondern variiert je nach Bundesland, bzw. Bundesbeihilfe.
Beihilfesätze der Bundesbeihilfe
Ein Bundesbeamter mit maximal einem Kind erhält eine Beihilfe in Höhe von 50%. Bundesbeamte mit mindestens 2 Kindern erhalten eine erhöhte Beihilfe in Höhe von 70%. Ehegatten von Bundesbeamten haben auch Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 70%, wobei es hier egal ist, ob Kinder vorhanden sind. Kinder von Bundesbeamten erhalten die höchste Beihilfe – 80%. Als Versorgungsempfänger/Pensionär besteht ein Beihilfeanspruch i.H.v 70%.
Die Bundesbeihilfe muss auf 100% ergänzt werden
Da es in Deutschland Pflicht ist zu 100% krankenversichert zu sein, müssen Beihilfeberechtigte des Bundes ihre Leistungen der Beihilfe auf ein Niveau von 100% aufstocken. Diese Aufstockung erfolgt mittels einer privaten Restkosten-Krankenversicherung. Die Continentale Versicherung Hannover bietet im Bereich der Restkostenversicherung besonders leistungsstarke Tarife und ist seit vielen Jahrzehnten ein renommierter Anbieter hochwertiger Krankenversicherungen.
Bundesbeihilfe zahlt auch für Wahlleistungen im Krankenhaus
Der Umfang der Leistungen der Beihilfe ist nicht in allen Bundesländern identische. Beihilfeberechtigte des Bundes erhalten beispielsweise noch eine Kostenerstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer Chefarzt).
Bundesbeihilfe im Überblick
Nachstehend erhalten Sie eine Zusammenfassung der Beihilfesätze und der zu versichernden Restkosten für Bundesbeamte und deren Familienangehörige.
Person | Beihilfesatz | Höhe der privaten Restkostenversicherung |
---|---|---|
Beamter | 50% | 50% |
Beamter, min 2 Kinder | 70% | 30% |
Beamtenanwärter | 50% | 50% |
Beamtenanwärter, min 2 Kinder | 70% | 30% |
Versorgungsempfänger/Pensionär | 70% | 30% |
Ehegatte eines Beamten | 70% | 30% |
Kinder eines Beamten | 80% | 20% |
Bitte beachten Sie: Keine Gewähr für die Aktualität der Angaben. Stand 05.2014.
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Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Vorschlag zur Restkosten-Krankenversicherung für Bundesbeihilfeempfänger. Über den Link gelangen Sie zu unserem kurzen Anfrageformular.
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