Informationen zur Beihilfe in Sachsen
Als Beihilfeberechtigter haben Sie Anspruch auf einen Anteil der Krankheitskosten. Dieser Anteil ist abhängig von Ihrem Status und Ihren familiären Verhältnissen (Kinder, Ehepartner) und variiert je nach Bundesland.
Beihilfesätze der Beihilfe in Sachsen
Ein Beamter in Sachsen mit maximal einem Kind erhält eine Beihilfe in Höhe von 50%. Eine erhöhte Beihilfe von 70% ist für Beamte mit mindestens 2 Kindern sowie Ehegatten von Beihilfeberechtigten vorgesehen. Deren Kinder erhalten die höchste Beihilfe – 80%.
Die Beihilfe in Sachsen muss auf 100% ergänzt werden
In Deutschland sind Sie dazu verpflichtet, zu 100% krankenversichert zu sein. Deshalb müssen Beihilfeberechtigte in Sachsen ihre Leistungen der Beihilfe auf ein Niveau von 100% aufstocken. Dies geschieht durch eine private Restkosten-Krankenversicherung, bei der Ihnen die Continentale Versicherung Hannover besonders leistungsstarke Tarife vorstellt. Sie ist seit vielen Jahrzehnten ein renommierter Anbieter hochwertiger Krankenversicherungen.
Beihilfe Sachsen zahlt auch für Wahlleistungen im Krankenhaus
Der Umfang der Leistungen der Beihilfe in Sachsen unterscheidet sich von manchen Bundesländern darin, dass Beihilfeberechtigte eine Kostenerstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus erhalten. (2-Bett-Zimmer Chefarzt).
Die Beihilfe in Sachsen im Überblick
Nachstehend erhalten Sie eine Zusammenfassung der Beihilfesätze und der zu versichernden Restkosten für Landesbeamte in Sachsen und deren Familienangehörige.
Person | Beihilfesatz | Höhe der privaten Restkostenversicherung |
---|---|---|
Beamter | 50% | 50% |
Beamter, min 2 Kinder | 70% | 30% |
Beamtenanwärter | 50% | 50% |
Beamtenanwärter, min 2 Kinder | 70% | 30% |
Versorgungsempfänger/Pensionär | 70% | 30% |
Ehegatte eines Beamten | 70% | 30% |
Kinder eines Beamten | 80% | 20% |
Bitte beachten Sie: Keine Gewähr für die Aktualität der Angaben. Stand 05.2014.
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Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Vorschlag zur Restkosten-Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte in Sachsen. Über den Link gelangen Sie zu unserem kurzen Anfrageformular.
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