Informationen zur Beihilfe im Saarland

Als Beihilfeberechtigter erhalten Sie eine Krankheitskostenerstattung. Die Höhe der jeweiligen Beihilfe richtet sich nach Ihrem Status und Ihren familiären Verhältnissen (Kinder, Ehepartner). Auch ist der Betrag in den Bundesländern unterschiedlich festgelegt.

Beihilfesätze der Beihilfe im Saarland

Eine Beihilfe in Höhe von 50%ist für Beamte im Saarland mit maximal einem Kind vorgesehen. Ehegatten von Beamten sowie Beamte mit mindestens 2 Kindern erhalten eine erhöhte Beihilfe in Höhe von 70%. Die höchste Beihilfe im Saarland  mit 80% erhalten die Kinder von Beamten.

Die Beihilfe im Saarland muss auf 100% ergänzt werden

Da es in Deutschland Pflicht ist zu 100% krankenversichert zu sein, müssen Sie Ihre Leistungen der Beihilfe auf ein Niveau von 100% aufstocken. Diese Aufstockung erfolgt mittels einer privaten Restkosten-Krankenversicherung, die Sie über die Continentale Versicherung Hannover erwerben können. Diese bietet im Bereich der Restkostenversicherung besonders leistungsstarke Tarife und ist seit vielen Jahrzehnten ein renommierter Anbieter hochwertiger Krankenversicherungen.

Beihilfe Saarland zahlt keine Wahlleistungen im Krankenhaus

Der Umfang der Leistungen der Beihilfe ist nicht in allen Bundesländern identisch. Beihilfeberechtigte im Saarland erhalten keine Kostenerstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer Chefarzt). Die private Restkostenversicherung der Continentale Versicherung Hannover bietet aber die Möglichkeit, diese Leistungen zu 100% abzusichern.

Die Beihilfe im Saarland im Überblick

Nachstehend erhalten Sie eine Zusammenfassung der Beihilfesätze und der zu versichernden Restkosten für Beamte im Saarland und deren Familienangehörige.

Person Beihilfesatz Höhe der privaten Restkostenversicherung
Beamter 50% 50%
Beamter, min 2 Kinder 70% 30%
Beamtenanwärter 50% 50%
Beamtenanwärter, min 2 Kinder 70% 30%
Versorgungsempfänger/Pensionär 70% 30%
Ehegatte eines Beamten 70% 30%
Kinder eines Beamten 80% 20%

Bitte beachten Sie: Keine Gewähr für die Aktualität der Angaben. Stand 05.2014.

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Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Vorschlag zur Restkosten-Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte im Saarland. Über den Link gelangen Sie zu unserem kurzen Anfrageformular.

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