Informationen Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
Als Beihilfeberechtigter wird Ihnen ein bestimmter Betrag der Krankheitskosten erstattet. Dieser richtet sich nach Ihrem Status und Ihren familiären Verhältnissen (Kinder, Ehepartner) sowie nach dem jeweiligen Bundesland.
Beihilfesätze der Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern erhalten Beihilfeberechtigte mit maximal einem Kind eine Beihilfe in Höhe von 50%. Bei Beihilfeberechtigten mit mindestens 2 Kindern und bei Ehegatten von Beihilfeberechtigten liegt der Beihilfebetrag bei 70%. Mit 80% erhalten Kinder den höchsten Beihilfeanteil.
Die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern muss auf 100% ergänzt werden
Da es in Deutschland Pflicht ist zu 100% krankenversichert zu sein, müssen Beihilfeberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern ihre Leistungen der Beihilfe auf ein Niveau von 100% aufstocken. Die Continentale Versicherung Hannover verfügt über private Restkosten-Krankenversicherung und leistungsstärkste Tarife, die Sie für das Aufstocken benötigen. Sie gilt seit vielen Jahrzehnten als renommierter Anbieter hochwertigster Krankenversicherungen.
Beihilfe Mecklenburg-Vorpommern erstattet keine Wahlleistungen im Krankenhaus
Der Umfang der Leistungen hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Beihilfeberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern erhalten keine Kostenerstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer Chefarzt). Auf Wunsch können diese jedoch zu 100% über die private Restkostenversicherung abgesichert werden.
Die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern im Überblick
Nachstehend erhalten Sie eine Zusammenfassung der Beihilfesätze und der zu versichernden Restkosten für Beamte des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und deren Familienangehörige.
Person | Beihilfesatz | Höhe der privaten Restkostenversicherung |
---|---|---|
Beamter | 50% | 50% |
Beamter, min 2 Kinder | 70% | 30% |
Beamtenanwärter | 50% | 50% |
Beamtenanwärter, min 2 Kinder | 70% | 30% |
Versorgungsempfänger/Pensionär | 70% | 30% |
Ehegatte eines Beamten | 70% | 30% |
Kinder eines Beamten | 80% | 20% |
Bitte beachten Sie: Keine Gewähr für die Aktualität der Angaben. Stand 05.2014.
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Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Vorschlag zur Restkosten-Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern. Über den Link gelangen Sie zu unserem kurzen Anfrageformular.
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