Informationen zur Beihilfe Brandenburg
Als Beihilfeberechtigter haben Sie Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Krankheitskosten. Dieser Anteil setzt sich aus Ihrem Status sowie Ihren familiären Verhältnissen (Kinder, Ehepartner) zusammen. Die Beihilfe ist nicht einheitlich, sondern variiert je nach Bundesland, bzw. Bundesbeihilfe.
Beihilfesätze der Beihilfe in Brandenburg
Landesbeamte in Brandenburg mit maximal einem Kind wird eine Beihilfe in Höhe von 50% erstattet. Kinder von Landesbeamten erhalten eine 80%ige Beihilfe, Beamte in Brandenburg mit mindestens 2 Kindern eine Beihilfe von 70%. Ehegatten von Bundesbeamten, Versorgungsempfänger und Pensionäre haben Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 70%. Dieser Wert ist unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht.
Beihilfe in Brandenburg muss auf 100% ergänzt werden
Da es in Deutschland Pflicht ist zu 100% krankenversichert zu sein, müssen Beihilfeberechtigte in Brandenburg ihre Beihilfeleistung auf ein Niveau von 100% aufstocken. Dies geschieht anhand einer privaten Restkosten-Krankenversicherung. Die Continentale Versicherung Hannover bietet besonders leistungsstarke Tarife und ist seit vielen Jahrzehnten ein renommierter Anbieter hochwertiger Krankenversicherungen.
Die Beihilfe in Brandenburg zahlt keine Wahlleistungen im Krankenhaus
Der Umfang der Leistungen der Beihilfe ist in den Bundesländern verschieden festgelegt. Beihilfeberechtigte in Brandenburg haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bett-Zimmer Chefarzt). Die Versicherten müssen die Leistungen zu 100% selbst abgesichern.
Beihilfe Brandenburg im Überblick
Nachstehend erhalten Sie eine Zusammenfassung der Beihilfesätze und der zu versichernden Restkosten Beamte in Brandenburg und deren Familienangehörige.
Person | Beihilfesatz | Höhe der privaten Restkostenversicherung |
---|---|---|
Beamter | 50% | 50% |
Beamter, min 2 Kinder | 70% | 30% |
Beamtenanwärter | 50% | 50% |
Beamtenanwärter, min 2 Kinder | 70% | 30% |
Versorgungsempfänger/Pensionär | 70% | 30% |
Ehegatte eines Beamten | 70% | 30% |
Kinder eines Beamten | 80% | 20% |
Bitte beachten Sie: Keine Gewähr für die Aktualität der Angaben. Stand 05.2014.
Online Angebot anfordern
Gerne erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Vorschlag zur Restkosten-Krankenversicherung für Beihilfeempfänger in Brandenburg. Über den Link gelangen Sie zu unserem kurzen Anfrageformular.
Individuelles Angebot anfordern
Informieren Sie sich auch über die Beihilfe in Bremen.