Zulagenabsicherung für Soldaten
Absicherung der Erschwerniszulagen für den Krankheitsfall
Abhängig von ihrer Verwendung bei der Bundeswehr erhalten Zeitsoldaten und Berufssoldaten für ihre Tätigkeit zusätzlich zum Wehrsold eine Erschwerniszulage. Teilweise wird diese Zulage auch Gefahrenzulage genannt, da sie in der Regel für besonders anstrengende und meist gefährliche Tätigkeiten bei der Bundeswehr gezahlt wird. Solange der Soldat gesund und verwendungsfähig ist, treten hinsichtlich der Erschwerniszulage keine Probleme auf. Sofern der Soldat aber durch eine längere Krankheit die Tätigkeit, für die er die Zulage bekommt, nicht ausüben kann, wird diese auch nicht weitergezahlt. Es lässt sich also sagen, dass ein gewisses finanzielles Risiko durch eine längere Krankheit bei Soldaten gegeben ist. Eine Absicherung dieser Erschwerniszulagen ist also sehr sinnvoll und nicht kompliziert.
[highlightbox style=”light”] [contribution-calculator title=”Beitragsrechner Zulagenabsicherung” ajax-data=”/daten/tarif_kleine_anwartschaft.json” min-age=”17″ max-age=”49″ summarize-identifier=”GESAMT”] [contribution-calculator-shortdescription]Zulagenabsicherung
Die Zulagenabsicherung funktioniert wie ein Tagegeld, welches ab dem 42. Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.
[/contribution-calculator-detail-table-row] [contribution-calculator-detail-table-row title=”Kleine Anwartschaft” identifier=”YK”] Absicherung des Gesundheitszustandes bei Abschluss des Vertrages
[/contribution-calculator-detail-table-row] [contribution-calculator-detail-table-row title=”Optional: Y-U” identifier=”YU” dbwv=”1″] Soldaten-Auslandsreise-Krankenversicherung und 25€ Krankenhaustagegeld.
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Die genannten Voraussetzungen sind die am häufigsten auftretenden Erschwerniszulagen, die von Soldaten in der Vergangenheit abgesichert wurden. Sollte eine berechtigte Zulage nicht aufgeführt sein, heißt das nicht zwangsläufig, dass sie nicht abgesichert werden kann. Einzelfallprüfungen können gerne vorgenommen werden.
Welche Voraussetzungen werden an die Zulagenabsicherung gestellt
Nicht alle Zulagen, die den Soldaten der Bundeswehr gewährt werden, können auch über eine Zulagenabsicherung versichert werden. Die zulagenberechtigte Tätigkeit muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Zahlung der Zulage muss jeden Monat in identischer Höhe erfolgen
- Die Erschwerniszulage darf nicht einzelfallbezogen abgerechnet werden
Da es be der Bundeswehr mittlerweile eine Vielzahl von Zulagen gibt ist es hierbei besonders sinnvoll, persönlich beraten zu werden. Kontaktieren Sie unsere Bundeswehrexperten für eine persönliche Beratung.
Welche Leistungen bietet eine Zulagenabsicherung
Über die Zulagenabsicherung für Soldaten der Bundeswehr sind bei der Continentale Versicherung folgende Leistungen abgedeckt:
- Ab dem 43. Tag der Verwendungsunfähigkeit wird der jeweils versicherte Tagessatz zur Kompensation der entfallenen Erschwerniszulagen gezahlt
- Der Tagessatz wird für jeden Kalendertag gezahlt, auch an Sonntagen oder Feiertagen
- Die Leistungen werden erbracht, solange eine vorübergehende Verwendungsunfähigkeit gegeben ist
- Eine Verwendungsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn die zulagenberechtigte Tätigkeit bei der Bundeswehr durch Krankheits- oder Unfallfolgen unterbrochen und aus diesem Grund die Zahlung vorübergehend eingestellt wird