Die Zahnzusatzversicherung CEZP-U
Fragen und Antworten im Überblick
Um Ihnen den Tarif CEZP-U näher zu bringen, haben wir Ihnen im Folgenden die häufigsten Fragen der Kunden sowie unsere Antworten darauf aufgelistet. Es werden folgende Fragen behandelt:
- Sind Alterungsrückstellungen integriert?
- Gibt es Wartezeiten?
- Leistungsumfang des Tarifs CEZP-U
- Wie hoch sind die Erstattungen bei Zahnersatz und Implantaten?
- Habe ich Vorteile durch eine regelmäßige Vorsorge?
- Sind Aufwendungen für Verblendungen bei Zahnersatz mitversichert?
- Ist Knochenaufbau bei Zahnersatz mitversichert?
- Ist auch Funktionsdiagnostik bei Zahnersatz versichert?
- Summenbegrenzungen in den ersten Jahren?
- Sind Wurzelkanalbehandlungen mitversichert?
- Ist die Parodontosebehandlung versichert?
- Sind dentin-adhäsive Füllungen versichert?
- Gibt es eine Erstattung für die professionelle Zahnreinigung?
- Ist auch das Zahnarzthonorar mitversichert?
- Ist die Einreichung eines Heil- und Kostenplans Pflicht?
- Ersattungsbeispiel des Tarifs CEZP-U
Bitte beachten Sie: Dies ist lediglich eine kurze Übersicht. Es gelten immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Nr. | Frage zum Tarif CEZP | Antwort |
---|---|---|
1. | Gibt es Alterungsrückstellungen? | In dem Tarif CEZP-U werden ab dem 21. Lebensjahr Alterungsrückstellungen gebildet. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber Tarifen, die nach Art einer Schadenversicherung berechnet sind, da in dem Tarif CEZP-U der Beitrag NICHT durch das Älterwerden steigt. |
2. | Gibt es Wartezeiten? | Es gibt zwei verschiedene Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit gilt für Zahnbehandlungskosten. Hierzu zählen: Professionelle Zahnreinigung und Zahnbehandlung. Die besondere Wartezeit von 8 Monaten gilt bei Zahnersatz, oralen Implantaten, Knochenaufbau sowie Funktionsdiagnostik. Durch das Einreichen eines zahnärztlichen Zeugnisses können die Wartezeiten erlassen werden. Bei einem Unfall, der nach dem Versicherungsbeginn eingetreten ist, entfällt die Wartezeit. |
3. | Leistungsumfang des CEZP-U | In dem Tarif CEZP-U sind folgende Leistungen vorgesehen:
Die Erstattung der erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz und Implantate sowie dentin-adhäsive Füllungen geschieht unter Anrechnung einer Kassen-Vorleistung. |
4. | Erstattungen bei Zahnersatz, oralen Implantaten und Inlays | Wenn die eingereichte Rechnung privatzahnärztliche Vergütungsanteile enthält, werden die Kosten für Zahnersatz, Knochenaufbau und orale Implantate unter Anrechnung der Kassenleistung insgesamt wie folgt übernommen:
Versichert sind bis zu sechs Implantate je Kiefer. Sofern der Versicherte ausschließlich Regelversorung in Anspruch nimmt wird die Leistung der Krankenkasse auf 100% augestockt. |
5. | Gibt es Vorteile bei einer regelmäßigen Vorsorge? | Bei einer nachgewiesenen fünfjährigen Vorsorge erhöht sich der Erstattungssatz für Zahnersatz, orale Implantate und Inlays unter Anrechnung der Kassenleistung auf 90 %. Kann keine ununterbrochene fünfjährige Vorsorge nachgewiesen werden beträgt dieser Satz nur 80 %. |
6. | Sind auch Verblendungen von Zahnersatz mitversichert? | Die Verblendung von Zahnersatz sowie die Herstellung von Zahnersatz aus Keramik ist mitversichert. |
7. | Ist bei Zahnersatz auch der Knochenaufbau mitversichert? | Bei einer Versorgung von bis zu 6 Implantaten je Kiefer ist auch der Knochenaufbau in der gleichen Höhe wie der Zahnersatz mitversichert. |
8. | Ist Funktionsdiagnostik im Zusammenhang mit Zahnersatz versichert? | Im Zusammenhang mit einer Zahnersatzversorgung, Knochenaufbau und Implantaten sind auch die Kosten der Funktionsdiagnostik mitversichert. Der Erstattungssatz ist dann analog des Erstattungssatzes für den Zahnersatz. |
9. | Summenbegrenzungen | In den ersten Jahren gelten für Zahnersatzmaßnahmen, Inlays, Implantate Knochenaufbau sowie Funktionsdiagnostik bestimmte Erstattungshöchstsätze:
Die genannten Summenbegrenzungen gelten nicht für Leistungsfälle, die nach dem Versicherungsbeginn durch einen Unfall eingetreten sind. |
10. | Sind auch Wurzelkanalbehandlungen mitversichert? | Wenn die Krankenkasse die Leistungspflicht nachweislich abgelehnt hat werden die Aufwendungen nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte / Ärzte bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen aufgelisteten Kosten ersetzt. Die Krankenkasse erstattet nur unter ganz gewissen Vorgaben die Kosten einer Wurzelkanalbehandlung. Es ist ratsam, das eine eventuelle Übernahme der Kosten zwischen dem Behandler und der Krankenkasse geklärt wird. Sobald für die Wurzelkanalbehandlung ein Sachleistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse besteht, erstattet der CEZP-U keine Kosten – auch nicht bei einer Mehrkostenvereinbarung. |
11. | Gibt es eine Erstattung der Kosten einer Parodontosebehandlungen? | Siehe Punkt 10 Wurzelkanalbehandlungen. Die Erstattung erfolgt hier analog. |
12. | Sind dentin-adhäsive Füllungen auch versichert? | Die nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung übrig bleibenden Kosten (Ersatz der einfachen Füllung) werden erstattet. |
13. | Sind die Kosten einer professionellen Zahnreinigung mitversichert? | Bis zu 80 € je Person je Kalenderjahr. |
14. | Wie hoch wird das Honorar des Zahnarztes erstattet? | Honorare des Zahnarztes sind bis zur amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte und Ärzte bis maximal der Höchstsätze erstattungsfähig. |
15. | Muss ich vor Behandlung einen Heil- und Kostenplan einreichen? | Eine Einreichung ist nicht vorgeschrieben, allerdings sehr ratsam. |
16. | Erstattungsbeispiel des CEZP-U | Ein Backzahn soll durch implantatgestützten Zahnersatz versorgt werden. Wichtig ist, dass die Zähne neben diesem Zahn vollständig erhalten bleiben sollen. Die Aufwendungen dieser Versorgung betragen 1.800 €. Die kassenärztliche Lösung würde hier eine Brücke mit drei Gliedern vorsehen. Diese Regelversorgung würde 600,72 € kosten. Je nach Vorsorgestatus erhalten Sie hiervon maximal 65%.![]() |