Dienstbeginn für die neuen Berufsfeuerwehrmänner bei der Feuerwehr Hamburg

Zum 01.08.2016 haben wieder einige junge Menschen bei der Berufsfeuerwehr in Hamburg ihren Dienst angetreten. Neben den vielen neuen Dingen, die der Arbeitsalltag so mit sich bringt, gilt es aber auch, bestimmte Pflichten nicht zu vergessen. So bekommt der Feuerwehrmann zwar als Krankenversicherung die Heilfürsorge über seinen Dienstherren, allerdings hat er hierüber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung.

Pflegeversicherung für die Feuerwehr Hamburg

Ähnlich wie bei Soldaten ist der Feuerwehrmann verpflichtet in Ergänzung zur Heilfürsorge eine gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung abzuschließen. Als Angestellter bekommt man das gar nicht so mit, da hier die Pflegeversicherung in die Krankenversicherung integriert ist. Der Feuerwehrmann muss sich aufgrund der fehlenden Krankenversicherung also selbst um den Abschluss dieser vorgeschriebenen Pflichtversicherung kümmern. Die Berechnung des Beitrags zur Pflegeversicherung ist im System der privaten Versicherungen anders als bei der Gesetzlichen Krankenkasse. Der Beitrag bemisst sich am Eintrittsalter des Feuerwehrmanns. In der Regel liegt der Beitrag hier zwischen 9 – 13 €.

Anwartschaft als Feuerwehrmann in Hamburg

Für Feuerwehrmänner, die während ihrer aktiven Dienstzeit eine Heilfürsorge empfangen, ist es extrem wichtig, dass sie in Ergänzung zu ihrer Pflegeversicherung auch eine Anwartschaft abschließen. Insbesondere die große Anwartschaft spielt hier eine Rolle. Wie bereits erwähnt hat der Feuerwehrmann während seiner Dienstzeit keine eigene Krankenversicherung, sondern erhält die freie Heilfürsorge. Somit muss er sich nicht um eine Krankenversicherung sorgen. Sobald der Feuerwehrmann allerdings in Pension geht, erlischt der Anspruch auf freie Heilfürsorge und der Pensionär erhält dann einen Beihilfeanspruch von i.d.R. 70%. Um dem Gesetz zur Krankenversicherung genüge zu tun, muss nun noch eine 30%ige Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Nun ist es allerdings so, dass es in der privaten Versicherung darauf ankommt, wie gesund oder krank man beim Abschluss des Vertrages ist. Sollten erhebliche Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit vorgelegen haben, kann einem der Eintritt in die guten Tarife erschwert oder sogar gänzlich verwehrt werden.

Mit einer Anwartschaft sichert sich der Feuerwehrmann seinen in jungen Jahren guten Gesundheitszustand für später. Bei der Krankenversicherung, bei der er die Anwartschaft abgeschlossen hat gilt er fortan als gesund – auch wenn er während der Vertragsdauer erkanken sollte. Somit kann er sich sicher sein, dass er später zum Beginn seiner Pension versichert wird. Noch mehr lohnt sich allerdings die große Anwartschaft für Feuerwehrleute – diese bildet zusätzlich zum Gesundheitszustand auch sog. Alterungsrückstellungen, wodurch sich der später zu zahlende Beitrag in der Pension erheblich reduziert.

Beratung für Feuerwehrleute

Beihilfe, Heilfürsorge, Pflegeversicherung und vieles mehr – alles komplizierte Themen. Noch dazu ist jede Situation etwas anders. Unser Expertenteam berät Sie gerne individuell und nimmt sich gerne für Sie Zeit. Sie erreichen uns wöchentlich von 08:00 – 17:00 Uhr unter 0511-51512157 oder über unser Kontaktformular.

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